Zolltarif Kapitel 34
SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, „DENTALWACHS“ UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS. 7 Positionen und 31 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 6,5 Prozent.
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 34 gehören nicht:
a) genießbare Mischungen oder Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten oder Ölen von der als Formtrennmittel verwendeten Art (Position 1517);
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c) Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).
2. Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen“ nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3. „Grenzflächenaktive Stoffe“ im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,
a) eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b) die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10-² N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.
4. „Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“ im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse“ im Sinne der Position 3404 nur:
a) durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b) durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c) Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.
Zu Position 3404 gehören jedoch nicht:
a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).
Positionen und Zollsätze
Position 3401
Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen: | |||
| 3401 11 00 | zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken) | frei | |
| 3401 19 00 | andere | frei | |
| 3401 20 | Seifen in anderen Formen: | ||
| 3401 20 10 | Flocken, Körner oder Pulver | frei | |
| 3401 20 90 | andere | frei | |
| 3401 30 00 | organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife | 4 % |
Position 3402
Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| anionische organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf: | |||
| 3402 31 00 | lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze | 4 % | |
| 3402 39 | andere: | ||
| 3402 39 10 | wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT | frei | |
| 3402 39 90 | andere | 4 % | |
| andere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf: | |||
| 3402 41 00 | kationische | 4 % | |
| 3402 42 00 | nichtionische | 4 % | |
| 3402 49 00 | andere | 4 % | |
| 3402 50 | Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf: | ||
| 3402 50 10 | grenzflächenaktive Zubereitungen | 4 % | |
| 3402 50 90 | zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel | 4 % | |
| 3402 90 | andere: | ||
| 3402 90 10 | grenzflächenaktive Zubereitungen | 4 % | |
| 3402 90 90 | zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel | 4 % |
Position 3403
Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend: | |||
| 3403 11 00 | Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen | 4,6 % | |
| 3403 19 | andere: | ||
| 3403 19 10 | mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle nicht der Grundbestandteil sind | 6,5 % | |
| 3403 19 20 | Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind(188) | 4,6 % | |
| 3403 19 80 | andere | 4,6 % | |
| andere: | |||
| 3403 91 00 | Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen | 4,6 % | |
| 3403 99 00 | andere | 4,6 % |
- (188) Definition gemäß der Norm EN 16575.
Position 3404
Künstliche Wachse und zubereitete Wachse:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3404 20 00 | Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs) | frei | |
| 3404 90 00 | andere | frei |
Position 3405
Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3405 10 00 | Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel | frei | |
| 3405 20 00 | Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen | frei | |
| 3405 30 00 | Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metall | frei | |
| 3405 40 00 | Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen | frei | |
| 3405 90 | andere: | ||
| 3405 90 10 | zum Polieren von Metall | frei | |
| 3405 90 90 | andere | frei |
Position 3406 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3406 00 00 | Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichen | frei |
Position 3407 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3407 00 00 | Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs“ oder „Zahnabdruckmassen“ in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips | frei |
In diesem Kapitel suchen
Athren macht das aus den Dokumenten
Athren liest die E-Mail zur Sendung mit Handelsrechnung, Packliste und Transportdokument, schlägt für jede eindeutige Rechnungszeile eine Zolltarifnummer vor und stellt eine Frage, wo die Rechnung nicht reicht. Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.
Senden Sie uns 20 frühere Fälle.
Für Zollagenturen in Deutschland und den Niederlanden. Wir bereiten jeden Fall vor, Sie beurteilen das Ergebnis.
Wählen Sie unten einen Termin für ein Gespräch von dreißig Minuten, oder schreiben Sie uns.
Kalender wird geladen… Auf cal.com buchen