Zolltarifnummer ermitteln: die 11-stellige Codenummer

Die 11-stellige Zolltarifnummer für die Einfuhr, Schritt für Schritt: Aufbau aus HS, KN und TARIC, Einreihung nach den AV, Prüfung in EZT-online.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-09-27.

Die Zolltarifnummer für eine Einfuhr nach Deutschland ist die 11-stellige Codenummer. Sie gehört in jede Einfuhranmeldung; in der Ausfuhranmeldung genügt die 8-stellige Warennummer [1]. Die 11-stellige Zolltarifnummer ermitteln Sie in vier Schritten: die Ware so genau beschreiben, dass sie sich einreihen lässt, die Position nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) bestimmen, Stufe für Stufe bis zur Endlinie einreihen und das Ergebnis in EZT-online zum Tag der Anmeldung prüfen [1] [2]. Den Elektronischen Zolltarif stellt die Zollverwaltung als EZT-online kostenlos im Internet bereit [1].

Ob Sie eine Zolltarifnummer ermitteln, eine Warentarifnummer bestimmen oder nach der Codenummer suchen: In der Einfuhranmeldung geht es um dieselben elf Stellen, die das Merkblatt zu Zollanmeldungen im Datenelement 18 09 „Warennummer“ verlangt [4].

Aufbau der Zolltarifnummer

Die ersten sechs Stellen legt das Harmonisierte System (HS) der Weltzollorganisation fest, die Stellen sieben und acht die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU. Mit der neunten und zehnten Stelle, dem TARIC-Code, werden Maßnahmen der Union verschlüsselt, etwa Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente [1]. Die elfte Stelle ist national und dient zum Beispiel der Verschlüsselung des Einfuhrumsatzsteuersatzes oder nationaler Verbote und Beschränkungen [1]. Ein Porzellanteller, eingereiht am 27. September 2026:

StellenEbeneFestgelegt durchBeispiel
1 bis 2KapitelHarmonisiertes System69 Keramische Waren
1 bis 4PositionHarmonisiertes System6911 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
1 bis 6UnterpositionHarmonisiertes System6911 10 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
7 bis 8KN-UnterpositionEuropäische Union6911 10 00, vertragsmäßiger Zollsatz 12 %
9 bis 10TARICEuropäische Union6911 1000 90, „andere“
11Nationale StelleDeutschland6911 1000 90 0

Positionen und Zollsatz stammen aus der KN 2026 [2], die TARIC-Unterteilung und die elfte Stelle aus EZT-online [3]. Für bestimmte Waren aus dem Marktordnungs- und Verbrauchsteuerrecht wird die Codenummer noch um vierstellige Zusatzcodes erweitert [1]. Ein „HS-Code“ auf der Rechnung eines Lieferanten außerhalb der EU deckt deshalb höchstens die ersten sechs Stellen ab.

Schritt 1: Die Ware genau beschreiben

Die Codenummer folgt aus Merkmalen, die eine Rechnung oft nicht nennt. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass viele Waren nur eingereiht werden können, wenn sowohl die stoffliche Beschaffenheit als auch der Verwendungszweck berücksichtigt werden [1]. Dasselbe verlangt die Anmeldung: Im Datenelement 18 05 „Warenbezeichnung“ ist die übliche Handelsbezeichnung so genau anzugeben, dass die Ware sofort und eindeutig identifiziert und eingereiht werden kann, falls nötig ergänzt um Material, Bearbeitung und Verwendungszweck [4].

„Keramikteller, 27 cm“ reicht dafür nicht. Porzellan gehört in die Position 6911, anderes keramisches Geschirr in die Position 6912, dort mit Zollsätzen von 5 bis 9 % je nach Keramik [2]. Wie eine gute Rückfrage an den Lieferanten dann aussieht, zeigt der Ratgeber zur Zolltarifierung mit KI.

Schritt 2: Die Position nach den AV

Die AV 1 bis 6 sind Teil von Anhang I der KN und für die Einreihung zwingend anzuwenden [1]. Nach AV 1 sind die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise; maßgebend sind der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln [2]. Lesen Sie deshalb zuerst die Anmerkungen: Zu Kapitel 69 gehören zum Beispiel nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind [2].

Die weiteren AV regeln die schwierigeren Fälle. Nach AV 2 b) gilt die Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff auch für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen; solche Waren werden nach AV 3 eingereiht [2]. Mischungen, Waren aus verschiedenen Stoffen und Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, die sich nach AV 3 a) nicht einreihen lassen, werden nach AV 3 b) nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht [2].

Schritt 3: Bis zur Endlinie einreihen

Innerhalb einer Position gilt AV 6: Maßgebend sind der Wortlaut der Unterpositionen und ihre Anmerkungen, und vergleichbar sind nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe [2]. In EZT-online führt der Weg über „Einreihung“ und „Warennomenklatur“ durch Abschnitte, Kapitel und Positionen bis zu der Codelinie ohne weitere Unterteilung, der sogenannten Endlinie [5]. Zu Abschnitten, Kapiteln und Positionen sind die Anmerkungen und Erläuterungen verlinkt [5]. Kennen Sie den Begriff, aber nicht die Position, hilft das Stichwortverzeichnis; es nimmt auch Platzhalter wie „%“ für beliebig viele Zeichen an [5].

Am Teller zeigt sich, warum Sie bis zur Endlinie gehen müssen. Die Unterposition 6911 10 ist im TARIC noch einmal geteilt: 6911 1000 10 erfasst bestimmte keramische Küchenwaren wie Gewürzmühlen, Messerschärfer und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik, 6911 1000 90 alle anderen [3]. Erst die Endlinie ergibt die vollständige Codenummer.

Schritt 4: In EZT-online prüfen

Unter „Suchkriterien“ im Bereich Einfuhr geben Sie den maßgebenden Zeitpunkt und die Codenummer ein, vollständig oder ab zwei Stellen, auf Wunsch auch das Ursprungsland. Das Ergebnis erscheint auf der Seite „Maßnahmen und Hinweise“, und alle Maßnahmen werden dort nur bei einer Endlinie angezeigt [5]. Der EZT enthält die Daten des TARIC, ergänzt um nationale Daten wie Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer und nationale Verbote und Beschränkungen [1].

Für den Porzellanteller zeigte EZT-online am 27. September 2026 einen Drittlandszollsatz von 12 % und eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % [3]. Weist das Fenster „Einfuhrmaßnahmen“ im Feld ZC auf einen TARIC-Zusatzcode hin, gehört er in die Anmeldung, ebenso ein zweiter vierstelliger Zusatzcode, wenn EZT-online ihn nennt [4].

Warum das Datum zählt

Die Kommission veröffentlicht die vollständige KN jedes Jahr bis spätestens 31. Oktober als Verordnung, anwendbar ab dem 1. Januar des Folgejahres [1]; für 2026 ist das die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 [2]. Die TARIC-Daten erhalten die nationalen Verwaltungen arbeitstäglich [5]. Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld mit der Annahme der Zollanmeldung, und die Abgaben werden nach den Bemessungsgrundlagen dieses Zeitpunkts festgesetzt [6].

Die Codenummer aus der letzten Sendung ist deshalb ein guter Ausgangspunkt, aber keine Prüfung. Stellen Sie in EZT-online den Tag der Anmeldung als maßgebenden Zeitpunkt ein.

Wenn die Einreihung offen bleibt

Neben den AV sind weitere Entscheidungen heranzuziehen: Avise zum HS, Einreihungsverordnungen, Gerichtsentscheidungen sowie nationale Entscheidungen und Hinweise; die Erläuterungen zum HS und zur KN sind ein weiteres Hilfsmittel [1]. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) aus der ganzen EU sind mit ihren nicht vertraulichen Angaben, darunter Warenbeschreibung, Einreihungsergebnis und Begründung, in der Datenbank der Kommission abrufbar [7]. Nutzen kann eine vZTA allerdings nur ihr Inhaber, und sie gilt drei Jahre [7]. Wie Sie die Datenbank durchsuchen, steht im Ratgeber vZTA abfragen. Unverbindliche Tarifauskünfte erteilt die Zentrale Auskunft des Zolls; geht es um eine konkrete Abfertigung, ist die örtlich zuständige Zolldienststelle Ihr Ansprechpartner [7].

Athren bereitet den Zollfall aus der Versand-E-Mail vor und schlägt für eindeutige Rechnungspositionen eine Codenummer vor; Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

Quellen

  1. 1Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  2. 2Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Kombinierte Nomenklatur 2026, mit den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-09-27.
  3. 3EZT-online Auskunftsanwendung, Einfuhr, Codenummer 6911 1000 90 0, maßgebender Zeitpunkt 27.09.2026, Generalzolldirektion. Abgerufen am 2026-09-27.
  4. 4Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2026, Generalzolldirektion, 2025-12-08. Abgerufen am 2026-09-27.
  5. 5Benutzerhandbuch EZT-Online Auskunft, Stand Oktober 2024, Generalzolldirektion. Abgerufen am 2026-09-27.
  6. 6Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 77 und 85, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-09-27.
  7. 7Gegenstand einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung), Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.

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