Zolltarif Kapitel 53

ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN. 10 Positionen und 34 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 8 Prozent.

Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkung

1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306 10 90, 5306 20 90 und 5308 20 90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

Positionen und Zollsätze

Position 5301

Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5301 10 00Flachs (Leinen), roh oder geröstetfrei
Flachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen:
5301 21 00gebrochen oder geschwungenfrei
5301 29 00andererfrei
5301 30 00Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)frei

Position 5302

Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5302 10 00Hanf, roh oder geröstetfrei
5302 90 00anderefrei

Position 5303

Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5303 10 00Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstetfrei
5303 90 00anderefrei

Position 5305 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5305 00 00Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)frei

Position 5306

Garne aus Flachs (Leinengarne):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5306 10ungezwirnt:
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
5306 10 10mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)(18)4 %
5306 10 30mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)(18)4 %
5306 10 50mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,8 %
5306 10 90in Aufmachungen für den Einzelverkauf5 %
5306 20gezwirnt:
5306 20 10nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf4 %
5306 20 90in Aufmachungen für den Einzelverkauf5 %
  • (18) WTO-Zollkontingent.

Position 5307

Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5307 10 00ungezwirntfrei
5307 20 00gezwirntfrei

Position 5308

Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5308 10 00Kokosgarnefrei
5308 20Hanfgarne:
5308 20 10nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf3 %
5308 20 90in Aufmachungen für den Einzelverkauf4,9 %
5308 90andere:
Ramiegarne:
5308 90 12mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger)4 %
5308 90 19mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)3,8 %
5308 90 50Papiergarne4 %
5308 90 90andere3,8 %

Position 5309

Gewebe aus Flachs (Leinengewebe):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr:
5309 11roh oder gebleicht:
5309 11 10roh8 %m²
5309 11 90gebleicht8 %m²
5309 19 00andere8 %m²
mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT:
5309 21 00roh oder gebleicht8 %m²
5309 29 00andere8 %m²

Position 5310

Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5310 10roh:
5310 10 10mit einer Breite von 150 cm oder weniger4 %m²
5310 10 90mit einer Breite von mehr als 150 cm4 %m²
5310 90 00andere4 %m²

Position 5311 00

Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5311 00 10Gewebe aus Ramie8 %m²
5311 00 90andere5,8 %m²

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