Zolltarif Kapitel 91

UHRMACHERWAREN. 14 Positionen und 51 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 2,7 Prozent bis 6 Prozent; 4 Zeilen mit einem spezifischen Zollsatz.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht:

a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);

b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);

c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;

d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);

e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;

f) Kugellager (Position 8482);

g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).

2. Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.

3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.

4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.

Positionen und Zollsätze

Position 9101

Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung:
9101 11 00nur mit mechanischer Anzeige4,5 %p/st
9101 19 00andere4,5 %p/st
andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:
9101 21 00mit automatischem Aufzug4,5 %p/st
9101 29 00andere4,5 %p/st
andere:
9101 91 00elektrisch betrieben4,5 %p/st
9101 99 00andere4,5 %p/st

Position 9102

Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung:
9102 11 00nur mit mechanischer Anzeige4,5 %p/st
9102 12 00nur mit optoelektronischer Anzeige4,5 %p/st
9102 19 00andere4,5 %p/st
andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:
9102 21 00mit automatischem Aufzug4,5 %p/st
9102 29 00andere4,5 %p/st
andere:
9102 91 00elektrisch betrieben4,5 %p/st
9102 99 00andere4,5 %p/st

Position 9103

Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9103 10 00elektrisch betrieben4,7 %p/st
9103 90 00andere4,7 %p/st

Position 9104 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9104 00 00Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge3,7 %p/st

Position 9105

Andere Uhren:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Wecker:
9105 11 00elektrisch betrieben4,7 %p/st
9105 19 00andere3,7 %p/st
Wanduhren:
9105 21 00elektrisch betrieben4,7 %p/st
9105 29 00andere3,7 %p/st
andere:
9105 91 00elektrisch betrieben4,7 %p/st
9105 99 00andere3,7 %p/st

Position 9106

Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9106 10 00Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren4,7 %p/st
9106 90 00andere4,7 %p/st

Position 9107 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9107 00 00Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor4,7 %p/st

Position 9108

Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
elektrisch betrieben:
9108 11 00nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige4,7 %p/st
9108 12 00nur mit optoelektronischer Anzeige4,7 %p/st
9108 19 00andere4,7 %p/st
9108 20 00mit automatischem Aufzug5 %p/st
9108 90 00andere5 %p/st

Position 9109

Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9109 10 00elektrisch betrieben4,7 %p/st
9109 90 00andere4,7 %p/st

Position 9110

Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Kleinuhr-Werke:
9110 11nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen):
9110 11 10mit einer Unruh mit Spiralfeder5 %p/st
9110 11 90andere4,7 %p/st
9110 12 00unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke3,7 %
9110 19 00Uhrrohwerke4,7 %
9110 90 00andere3,7 %

Position 9111

Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9111 10 00Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st
9111 20 00Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st
9111 80 00andere Gehäuse0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6p/st
9111 90 00Teile(194)0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6
  • (194) Bei der Einfuhr in die Europäische Union gilt für Zollzwecke die besondere Maßeinheit p/st.

Position 9112

Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9112 20 00Gehäuse2,7 %p/st
9112 90 00Teile2,7 %

Position 9113

Uhrarmbänder und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9113 10aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen:
9113 10 10aus Edelmetallen2,7 %
9113 10 90aus Edelmetallplattierungen3,7 %
9113 20 00aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert6 %
9113 90 00andere6 %

Position 9114

Andere Uhrenteile:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9114 30 00Zifferblätter2,7 %
9114 40 00Werkplatten und Brücken2,7 %
9114 90andere:
9114 90 10Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern3,7 %
9114 90 90andere2,7 %

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