Einfuhr aus der Schweiz: Verzollung nach Deutschland
Verzollung Schweiz nach Deutschland: Ausfuhranmeldung in Passar, Zollanmeldung in ATLAS, EUR.1 oder Ursprungserklärung und die Einfuhrumsatzsteuer.
Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-10-24.
Ware aus der Schweiz wird zweimal angemeldet: in der Schweiz zur Ausfuhr, im Warenverkehrssystem Passar, und in Deutschland mit einer Zollanmeldung in ATLAS bei der Zollstelle, der die Ware gestellt wird [6] [7]. Ware mit Schweizer Ursprung ist dabei nach dem Freihandelsabkommen von 1972 zollfrei, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung vorliegt; die Einfuhrumsatzsteuer, in der Regel 19 %, fällt trotzdem an [2] [3] [5] [8] [10].
Wer die Zollanmeldung Schweiz nach Deutschland abgibt
Auf Schweizer Seite meldet der Ausführer die Ware in Passar zur Ausfuhr an, selbst oder über einen Dienstleister wie eine Spedition, einen Kurier oder eine Verzollungsagentur [6]. Jede Warenanmeldung in Passar wird mit einer Transportanmeldung verknüpft, und die Schweiz erhebt bei der Ausfuhr keine Zölle oder Abgaben [6].
Auf deutscher Seite wird die Ware zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Das geht bei jeder Zollstelle, der Ware, Zollanmeldung und Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden [7]. Anmelden kann der Importeur selbst oder ein Zollvertreter, etwa eine Zollagentur an der Grenze, in direkter oder indirekter Vertretung [11]. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht mit der Annahme der Zollanmeldung, auch wenn wegen einer Präferenz kein Zoll anfällt [8]. Bemessungsgrundlage sind Zollwert, Zoll und die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort [9]. Welche Angabe der Anmeldung aus welchem Papier kommt, zeigt ATLAS-Einfuhranmeldung vorbereiten.
Zoll mit und ohne Ursprungsnachweis
Drei typische Waren aus der Schweiz, mit dem Zollsatz der KN 2026 [1] und dem, was TARIC am 24. Oktober 2026 für Ursprung Schweiz zeigte [2]:
| Ware | KN-Code | Zollsatz ohne Nachweis | Zollsatz mit Nachweis |
|---|---|---|---|
| Armbanduhren mit automatischem Aufzug | 9102 21 00 | 4,5 % | 0 % |
| Ventile für pneumatische Energieübertragung | 8481 20 90 | 2,2 % | 0 % |
| Andere Arzneiwaren, dosiert oder für den Einzelverkauf | 3004 90 00 | 0 % | 0 % |
Der Satz für Uhren hat in TARIC eine Unter- und eine Obergrenze: 4,5 %, mindestens 0,30 EUR und höchstens 0,80 EUR je Stück [2]. Ab einem Zollwert von rund 17,78 EUR je Uhr greift die Obergrenze; ohne Ursprungsnachweis beträgt der Zoll dann 0,80 EUR je Uhr, während die Einfuhrumsatzsteuer auf den vollen Wert anfällt [9]. Der kostenlose Einfuhrabgaben-Rechner rechnet das für jede Codenummer.
EUR.1 oder Ursprungserklärung
Die Ursprungsregeln des Abkommens sind die revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Regeln [5]. Als Nachweis gelten [4] [5]:
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ausgestellt von den Schweizer Zollbehörden auf schriftlichen Antrag des Ausführers [4]. Seit dem 16. März 2026 stellt die Schweiz die EUR.1 auch elektronisch aus; die Echtheit lässt sich über den QR-Code oder den Link auf der Bescheinigung prüfen [5].
- Ursprungserklärung auf der Rechnung, dem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier. Jeder Ausführer darf sie für Sendungen ausfertigen, deren Ursprungserzeugnisse höchstens 6.000 EUR wert sind; ein ermächtigter Ausführer ohne Wertgrenze, mit seiner Bewilligungsnummer in der Erklärung [4].
Die deutsche Fassung der Ursprungserklärung lautet [4]:
Der Ausführer (Bewilligungs-Nr. ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind.
Ohne Bewilligung muss der Ausführer die Erklärung handschriftlich unterzeichnen [4]. Beide Nachweise gelten zehn Monate ab Ausstellung oder Ausfertigung und sind innerhalb dieser Frist vorzulegen [4]. Was die Einfuhr an der Erklärung prüft, steht in Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Schweizer Ursprung, nicht Schweizer Absender
Begünstigt sind Ursprungserzeugnisse der Schweiz [4]. Ware aus Asien, die ein Schweizer Händler aus seinem Lager weiterverkauft, hat keinen Schweizer Ursprung und trägt den normalen Zoll, gegebenenfalls auch Antidumpingzoll, wie unter Einfuhr aus China beschrieben.
Welche Unterlagen die Zollagentur braucht
Die Präferenz wird beantragt, indem Art und Nummer des Präferenznachweises in die ATLAS-Anmeldung eingetragen werden; bei der Teilnehmereingabe genügt es, den Nachweis bereitzuhalten, vorzulegen ist er nur auf Anforderung [7]. Bei Abgabe der Anmeldung müssen vorliegen [11]: Handelsrechnung, gegebenenfalls mit Ursprungserklärung, die EUR.1, Packliste, Frachtpapier und Ihre EORI-Nummer [11].
Häufige Fehler, die zu Korrekturen führen
- Ursprungserklärung über 6.000 EUR ohne Bewilligung. Sie ist kein gültiger Nachweis [4].
- Nachweis älter als zehn Monate. Der Zoll kann ihn noch annehmen, wenn die Ware vor Fristablauf gestellt wurde [4].
- Erklärung ohne handschriftliche Unterschrift eines Ausführers ohne Bewilligung [4].
- Präferenz nicht beantragt. Sie kann im Rahmen der geltenden Fristen nachträglich beantragt werden [11], der gezahlte Zoll muss dann erstattet werden.
Athren arbeitet neben Ihrer Zollagentur oder Ihrer eigenen Zollabteilung, mit den Unterlagen, die Sie ihr ohnehin schicken, und legt das, was es vorbereitet hätte, neben die abgegebene Zollanmeldung. So sehen Sie, wo Codenummer, Ursprungsnachweis oder Zollwert abweichen.
Quellen
- 1Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission vom 22. September 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Kombinierte Nomenklatur 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-10-24.
- 2TARIC-Abfrage, Codenummern 9102 21 00 00, 8481 20 90 00 und 3004 90 00 00, Ursprung Schweiz, Stichtag 24.10.2026, Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion. Abgerufen am 2026-10-24.
- 3Verordnung (EWG) Nr. 2840/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 1972-12-31. Abgerufen am 2026-10-24.
- 4Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023, Anlage I, Artikel 17 bis 20 und 23 und Anhang III, Amtsblatt der Europäischen Union, 2024-02-19. Abgerufen am 2026-10-24.
- 5WuP online, Länderinformation Schweiz, Stichtag 24.10.2026, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-24.
- 6Checkliste Ausfuhr mit Passar, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Abgerufen am 2026-10-24.
- 7Zollermäßigung, Zollbefreiung nach dem Ursprungs- oder Herkunftsland, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-24.
- 8Das Besteuerungsverfahren bei der Einfuhr, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-24.
- 9Einfuhrumsatzsteuer: Bemessungsgrundlage, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-24.
- 10MwSt-Vorschriften und -Sätze: Normalsatz, Sondersätze und ermäßigte Sätze, zuletzt überprüft am 13.07.2026, Europäische Kommission, Ihr Europa. Abgerufen am 2026-10-24.
- 11Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 9, 18, 56 und 163, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-10-24.
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