NCTS-Versandanmeldung: welche Angaben aus Rechnung und Packliste

Welche Angaben aus Handelsrechnung und Packliste eine NCTS-Versandanmeldung braucht, Feld für Feld nach dem Merkblatt 2026, und was in keinem der beiden Papiere steht.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-10-24.

Für eine NCTS-Versandanmeldung brauchen Sie aus der Handelsrechnung die Warenbezeichnung, die sechsstellige Warennummer des Harmonisierten Systems und den Empfänger. Aus der Packliste kommen die Rohmasse, die Eigenmasse und die Verpackung mit Art, Anzahl der Packstücke und Versandzeichen [1]. Preise und Zollwert stehen nicht unter den Datenelementen, die das Merkblatt zu Zollanmeldungen für die Versandanmeldung aufführt [1]. In Deutschland ist NCTS im IT-Verfahren ATLAS Fachverfahren Versand umgesetzt, und die Versandanmeldung wird grundsätzlich elektronisch abgegeben [1].

Was die Handelsrechnung liefert

DatenelementWas Sie aus der Rechnung übernehmen
18 05 WarenbezeichnungDie übliche, uncodierte Handelsbezeichnung, bis zu 512 Zeichen
18 09 WarennummerDie sechsstellige Unterposition des HS; die 7. und 8. Stelle sind freiwillig
13 03 EmpfängerDie Partei, der die Waren tatsächlich geliefert werden, mit EORI-Nummer, sofern vorhanden
16 03 BestimmungslandDas letzte bekannte Land, in dem die Waren gebraucht oder verarbeitet oder in das sie verbracht werden sollen, meist aus der Lieferanschrift
12 03 UnterlageDie Rechnung selbst, wenn sie mit der Anmeldung vorgelegt werden kann

Alle Angaben und ihre Pflicht stehen so im Merkblatt [1]. Die Warennummer ist in der Versandanmeldung verpflichtend, aber nur sechsstellig [1]. Ein HS-Code auf der Rechnung des Lieferanten ist deshalb ein guter Ausgangspunkt; prüfen Sie ihn trotzdem, etwa mit der kostenlosen Zolltarifnummer-Suche, die zu jeder KN-Linie auch die ersten sechs Stellen zeigt. Gehen Empfänger oder Bestimmungsland je Warenposition auseinander, werden sie bei der jeweiligen Position angegeben, sonst einmal auf Anmeldungsebene [1].

Unterlagen und Transportpapiere werden mit Art und Referenznummer angemeldet, bis zu 70 Zeichen; die Codes stehen in den Codelisten C0213 und C0754 [1].

Was die Packliste liefert

DatenelementWas Sie aus der Packliste übernehmen
18 04 RohmasseKilogramm mit allen Umschließungen, ohne Beförderungsmaterial und Container; für die ganze Sendung verpflichtend
18 01 EigenmasseKilogramm ohne Umschließung, je Warenposition verpflichtend
18 06 VerpackungArt der Verpackung als Code, Anzahl der Packstücke, Versandzeichen

Über einem Kilogramm darf auf volle Kilogramm gerundet werden, unter einem Kilogramm sind drei Nachkommastellen anzugeben, aus 340 g also 0,340 [1]. Lassen sich die Rohmassen der Warenpositionen wegen der Verpackung nicht trennen, genügt die Angabe für die ganze Sendung [1].

Bei der Verpackung gilt die Transportverpackung, nicht die für den Einzelhandel. Paletten zählen grundsätzlich als Beförderungsmaterial und nicht als Packstücke, außer die Ware steht auf einer eingeschweißten Palette oder ist nicht anders verpackt [1]. Gezählt wird ab der kleinsten äußeren Verpackungseinheit. Liegt eine Warenposition einem Packstück einer anderen Position bei, ist die Anzahl der Packstücke „0“, und als Versandzeichen steht die Kennzeichnung des Packstücks, in dem sie liegt [1].

Wann die Warenbezeichnung genau genug ist

Die Warenbezeichnung muss so präzise sein, dass sie die zolltarifliche Einreihung erlaubt [1]. Angaben wie „konsolidierte Waren“, „Bekleidung“ oder „Waren aus Holz“ sind ausdrücklich unzulässig [1]. Sie muss außerdem enthalten, was Verbote und Beschränkungen verlangen, bei artengeschützten Tieren und Pflanzen den wissenschaftlichen Artnamen und bei Personenkraftwagen die Fahrgestellnummer [1]. Steht auf der Rechnung nur ein Sammelbegriff, fragen Sie vor der Anmeldung nach. Was eine Warenbeschreibung sonst braucht, steht im Ratgeber Warenbeschreibung in der Zollanmeldung.

Was in keinem der beiden Papiere steht

  • 11 01 Art der Anmeldung, etwa T1 für Nichtunionswaren oder T2 für Unionswaren, die über ein Land des gemeinsamen Versandverfahrens befördert werden [1].
  • 13 07 Inhaber des Versandverfahrens, verpflichtend, mit Name, Anschrift und EORI-Nummer, und 13 02 Versender, der Versender laut Frachtvertrag, wenn er nicht der Inhaber ist [1].
  • 17 03 Abgangszollstelle und 17 05 Bestimmungszollstelle, jeweils mit dem achtstelligen Code aus der Liste der Zollstellen [1].
  • 12 05 Transportdokument, aus Konnossement, Luftfrachtbrief oder CMR, und 19 01 Container-Indikator [1].
  • 99 02 Art der Sicherheitsleistung und ihre Referenz, Angaben des Inhabers und nicht des Lieferanten [1].

Ein Beispiel

Zweihundert Notebooks, angekommen im Container in Hamburg, im Versandverfahren T1 zu einer Bestimmungszollstelle im Inland. Die Zahlen sind ein Beispiel, keine echte Sendung.

DatenelementAngabeQuelle
18 05 WarenbezeichnungNotebook, tragbarer Computer mit Tastatur und Bildschirm, 1,6 kgRechnung
18 09 Warennummer8471 30Rechnung, geprüft
13 03 EmpfängerName, Anschrift und EORI-Nummer des KäufersRechnung
18 01 Eigenmasse320Packliste
18 04 Rohmasse410Packliste
18 06 VerpackungKarton, 20 Packstücke, Versandzeichen der KartonsPackliste
12 05 TransportdokumentKonnossement mit NummerKonnossement

Wer für die Angaben einsteht

Mit der Übermittlung der Versandanmeldung übernehmen der Inhaber des Verfahrens und gegebenenfalls sein Vertreter die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und für die Echtheit der Unterlagen, nach Artikel 15 Absatz 2 des Zollkodex [1] [2]. Für Versandanmeldungen mit einem elektronischen Beförderungsdokument im Luftverkehr gelten eigene Datenanforderungen; dort ist die Warennummer freiwillig [1].

Athren bereitet Zollfälle aus der E-Mail zur Sendung vor und liest dafür Handelsrechnung, Packliste und Transportdokument; Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

Quellen

  1. 1Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2026, Titel II Abschnitt II: Förmlichkeiten beim Versand, Generalzolldirektion, 2025-12-08. Abgerufen am 2026-10-24.
  2. 2Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 15, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-10-24.

Über Athren

Athren liest Handelsrechnung, Packliste und Transportdokument einer Sendung und bereitet daraus die Zollanmeldung vor. Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht sie ein.

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