Warenbeschreibung in der Zollanmeldung: was genau reicht
Was die Warenbeschreibung in der Zollanmeldung braucht: die übliche Handelsbezeichnung, dazu Material und Verwendungszweck, damit die Ware einreihbar ist.
Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-09-27.
Die Warenbeschreibung in der Zollanmeldung ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware, so genau, dass die Ware sofort und eindeutig identifiziert und in den Zolltarif eingereiht werden kann [1] [2]. Im Merkblatt zu Zollanmeldungen heißt das Feld Datenelement 18 05 „Warenbezeichnung“ [1]. Reicht die Handelsbezeichnung dafür nicht, ist sie um Angaben über die Art des Materials, die Art der Bearbeitung, den Verwendungszweck oder andere Merkmale der Warenart zu ergänzen [1]. Die Rechnungsposition des Lieferanten ist dafür der Ausgangspunkt, selten schon das Ergebnis.
Was Datenelement 18 05 verlangt
Für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beschreibt Anhang B der Delegierten Verordnung die Warenbezeichnung als übliche Handelsbezeichnung, die so genau sein muss, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Waren möglich ist [2]. Das Merkblatt legt diesen Maßstab für die Warenbezeichnung in der Zollanmeldung an und nennt, was außerdem in das Feld gehört [1]:
- Angaben für Verbote und Beschränkungen, einschließlich der außenwirtschafts- und marktordnungsrechtlichen Vorgaben.
- Die CAS-Nummer bei Chemikalien; das Merkblatt empfiehlt sie, weil sie die Einfuhrabfertigung beschleunigen kann.
- Den wissenschaftlichen Artnamen bei artengeschützten Tieren und Pflanzen und bei Erzeugnissen daraus.
- Den Vermerk „Teil aus Packstück Nr. …“, wenn ein Packstück mehrere Warenarten enthält.
Für chemische Stoffe gibt es eine Erleichterung: Legt der Anmelder die CUS-Nummer vor, können die Mitgliedstaaten davon absehen, eine genaue Beschreibung der Waren zu verlangen [2]. In ATLAS wird der CUS-Code beim Datenelement Warenbezeichnung angegeben [1].
Genaue Warenbeschreibung: was hineingehört
Die handelsübliche Warenbezeichnung ist der Name, unter dem die Ware verkauft wird. Die zollrechtliche Warenbeschreibung braucht zusätzlich die Merkmale, nach denen der Zolltarif einreiht. Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass viele Waren nur eingereiht werden können, wenn sowohl die stoffliche Beschaffenheit als auch der Verwendungszweck berücksichtigt werden [4]. Eine genaue Warenbeschreibung beantwortet deshalb meist vier Fragen:
- Was ist es? Die Warenart in Worten, die man ohne Produktkatalog versteht.
- Woraus besteht es? Das Material oder die Zusammensetzung, bei Spinnstoffen die Faser.
- Wie ist es hergestellt? Etwa gewirkt oder gewebt, glasiert oder unglasiert.
- Wofür ist es bestimmt? Der Verwendungszweck, sobald er die Position ändert.
Allgemeine Angaben helfen nicht. Schon für Versandanmeldungen nennt das Merkblatt Angaben wie „konsolidierte Waren“, „Bekleidung“, „Waren aus Holz“ oder „Teile“ ausdrücklich als unzulässig [1].
Warenbeschreibung beim Zoll: zwei Beispiele
Wie viel an einem Wort hängt, zeigen zwei Rechnungspositionen, eingereiht nach der Kombinierten Nomenklatur 2026 [5]:
| Auf der Rechnung | Genaue Warenbeschreibung | KN-Unterposition, vertragsmäßiger Zollsatz |
|---|---|---|
| ceramic plate | Speiseteller aus Porzellan, 27 cm, für den Tischgebrauch | 6911 10 00, 12 % |
| ceramic plate | Speiseteller aus Steinzeug, 27 cm, für den Tischgebrauch | 6912 00 23, 5,5 % |
| T-Shirt | T-Shirt aus Gewirken, aus Baumwolle | 6109 10 00, 12 % |
| T-Shirt | T-Shirt aus Gewirken, aus Polyester | 6109 90 20, 12 % |
Beim Teller ändert das Material den Zollsatz. Beim T-Shirt bleibt der Zollsatz gleich, die Codenummer aber nicht, und zu Kapitel 61 gehören ohnehin nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken [5]. Eine Beschreibung, die zufällig zum richtigen Zollsatz führt, reicht deshalb nicht. Sie muss die richtige Codenummer tragen.
Warenbeschreibung und Zolltarifnummer
In der Einfuhranmeldung stehen beide nebeneinander: die Warenbezeichnung im Datenelement 18 05 und die elfstellige Warennummer im Datenelement 18 09 [1]. Die Codenummer ersetzt die Beschreibung nicht, sie folgt aus ihr. Steht „Keramikteller“ neben 6911 1000 90 0, trägt die Beschreibung die Codenummer nicht: Die Position 6911 erfasst Geschirr aus Porzellan, anderes keramisches Geschirr gehört zu 6912 [5]. Wie Sie von der Beschreibung zur Codenummer kommen, zeigt der Ratgeber Zolltarifnummer ermitteln.
Bei der Ausfuhr gilt ein anderer Bezugspunkt: Dort muss die Bezeichnung die Einreihung in das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik ermöglichen [1].
Deutsch oder Englisch?
Die Hauptzollämter sind Finanzbehörden im Sinne der Abgabenordnung [7], und dort gilt: Die Amtssprache ist Deutsch [6]. Werden Belege oder andere Dokumente in einer fremden Sprache vorgelegt, kann die Finanzbehörde verlangen, dass unverzüglich eine Übersetzung vorgelegt wird [6]. Das Merkblatt erlaubt Deutsch oder Englisch ausdrücklich für summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen [1]; für die Zollanmeldung enthält es keine solche Regel. Eine englische Handelsrechnung kann also Beleg sein, eine Übersetzung kann die Zollstelle trotzdem verlangen. Die Warenbezeichnung in der Einfuhranmeldung schreiben Sie am sichersten auf Deutsch.
Wer für die Beschreibung einsteht
Mit der Abgabe der Zollanmeldung ist der Beteiligte für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, ein Zollvertreter ebenso [3]. Führen unrichtige Angaben dazu, dass Einfuhrabgaben nicht erhoben werden, wird auch Zollschuldner, wer diese Angaben geliefert hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren [3]. Die Unterlagen, auf die sich die Anmeldung stützt, müssen bei ihrer Abgabe im Besitz des Anmelders sein [3].
Fehlt auf der Rechnung das Material oder der Verwendungszweck, fragen Sie den Lieferanten vor der Anmeldung, mit einer Frage, die sich aus dem Datenblatt beantworten lässt. Wie eine solche Rückfrage aussieht, zeigt der Ratgeber Zolltarifierung mit KI. Welche weiteren Angaben aus der Handelsrechnung kommen, steht im Ratgeber ATLAS-Einfuhranmeldung vorbereiten.
Athren bereitet den Zollfall aus der Versand-E-Mail vor, übernimmt die Warenbeschreibung aus der Rechnung und fragt nach, wo Material oder Verwendungszweck fehlen; Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung in Ihrer zertifizierten ATLAS-Software ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.
Quellen
- 1Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2026, Generalzolldirektion, 2025-12-08. Abgerufen am 2026-09-27.
- 2Delegierte Verordnung (EU) 2021/234 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, Anhang B: gemeinsame Datenanforderungen, Datenelement 18 05, Amtsblatt der Europäischen Union, 2021-02-23. Abgerufen am 2026-09-27.
- 3Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 15, 77 und 163, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-09-27.
- 4Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
- 5Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Kombinierte Nomenklatur 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-09-27.
- 6Abgabenordnung, § 87 Amtssprache, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-09-27.
- 7Abgabenordnung, § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-09-27.
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