Zolltarif Kapitel 05

ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN. 9 Positionen und 21 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 5,1 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht:

a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);

b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);

c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);

d) Pinselköpfe (Position 9603).

2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).

3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.

4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.

Positionen und Zollsätze

Position 0501 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0501 00 00Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaarfrei

Position 0502

Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0502 10 00Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borstenfrei
0502 90 00anderefrei

Position 0504 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0504 00 00Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchertfrei

Position 0505

Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0505 10Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen:
0505 10 10rohfrei
0505 10 90anderefrei
0505 90 00anderefrei

Position 0506

Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0506 10 00Ossein und mit Säure behandelte Knochenfrei
0506 90 00anderefrei

Position 0507

Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0507 10 00Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbeinfrei
0507 90 00anderefrei

Position 0508 00

Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0508 00 10Edelkoralle (Corallium rubrum)frei
0508 00 90anderefrei

Position 0510 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0510 00 00Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemachtfrei

Position 0511

Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0511 10 00Rindersperma(60)freip/st
andere:
0511 91Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3:
0511 91 10Abfälle von Fischenfrei
0511 91 90anderefrei
0511 99andere:
0511 99 10Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Fellefrei
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:
0511 99 31rohfrei
0511 99 39andere5,1 %
0511 99 85andere(70)frei
  • (60) Portion (Spermamenge für eine Besamung).
  • (70) Statistische TARIC-Codes: siehe Anhang 10.

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