Zolltarif Kapitel 05
ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN. 9 Positionen und 21 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 5,1 Prozent.
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht:
a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d) Pinselköpfe (Position 9603).
2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
Positionen und Zollsätze
Position 0501 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0501 00 00 | Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar | frei |
Position 0502
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0502 10 00 | Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten | frei | |
| 0502 90 00 | andere | frei |
Position 0504 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0504 00 00 | Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert | frei |
Position 0505
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0505 10 | Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen: | ||
| 0505 10 10 | roh | frei | |
| 0505 10 90 | andere | frei | |
| 0505 90 00 | andere | frei |
Position 0506
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0506 10 00 | Ossein und mit Säure behandelte Knochen | frei | |
| 0506 90 00 | andere | frei |
Position 0507
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0507 10 00 | Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein | frei | |
| 0507 90 00 | andere | frei |
Position 0508 00
Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0508 00 10 | Edelkoralle (Corallium rubrum) | frei | |
| 0508 00 90 | andere | frei |
Position 0510 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0510 00 00 | Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht | frei |
Position 0511
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 0511 10 00 | Rindersperma(60) | frei | p/st |
| andere: | |||
| 0511 91 | Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3: | ||
| 0511 91 10 | Abfälle von Fischen | frei | |
| 0511 91 90 | andere | frei | |
| 0511 99 | andere: | ||
| 0511 99 10 | Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle | frei | |
| natürliche Schwämme tierischen Ursprungs: | |||
| 0511 99 31 | roh | frei | |
| 0511 99 39 | andere | 5,1 % | |
| 0511 99 85 | andere(70) | frei |
- (60) Portion (Spermamenge für eine Besamung).
- (70) Statistische TARIC-Codes: siehe Anhang 10.
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