Zolltarif Kapitel 25

SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT. 29 Positionen und 80 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 1,7 Prozent; 3 Zeilen mit einem spezifischen Zollsatz.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.

Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

2. Zu Kapitel 25 gehören nicht:

a) sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);

b) Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe₂O₃, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);

c) Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;

d) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);

e) Dolomitstampfmasse (Position 3816);

f) Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);

g) Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);

h) künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);

ij) Billardkreide (Position 9504);

k) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).

3. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.

4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.

Positionen und Zollsätze

Position 2501 00

Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2501 00 10Meerwasser und Salinen-Mutterlaugefrei
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien):
2501 00 31zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse(31)frei
anderes:
2501 00 51vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln(59)(31)1,7 €/1 000 kg/net
anderes:
2501 00 91Speisesalz2,6 €/1 000 kg/net
2501 00 99anderes2,6 €/1 000 kg/net
  • (31) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj)).
  • (59) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

Position 2502 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2502 00 00Schwefelkies, nicht geröstetfrei

Position 2503 00

Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2503 00 10roh oder nicht raffiniertfrei
2503 00 90anderer1,7 %

Position 2504

Natürlicher Grafit:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2504 10 00in Pulverform oder in Flockenfrei
2504 90 00andererfrei

Position 2505

Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2505 10 00kieselsaure Sande und Quarzsandefrei
2505 90 00anderefrei

Position 2506

Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2506 10 00Quarzfrei
2506 20 00Quarzitefrei

Position 2507 00

Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2507 00 20Kaolinfrei
2507 00 80anderer kaolinhaltiger Ton und Lehmfrei

Position 2508

Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2508 10 00Bentonitfrei
2508 30 00feuerfester Ton und Lehmfrei
2508 40 00anderer Ton und Lehmfrei
2508 50 00Andalusit, Cyanit und Sillimanitfrei
2508 60 00Mullitfrei
2508 70 00Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassenfrei

Position 2509 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2509 00 00Kreidefrei

Position 2510

Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2510 10 00nicht gemahlenfrei
2510 20 00gemahlenfrei

Position 2511

Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2511 10 00natürliches Bariumsulfat (Baryt)frei
2511 20 00natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebranntfrei

Position 2512 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2512 00 00Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder wenigerfrei

Position 2513

Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2513 10 00Bimssteinfrei
2513 20 00Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittelfrei

Position 2514 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2514 00 00Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei

Position 2515

Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Marmor und Travertin:
2515 11 00roh oder grob behauenfrei
2515 12 00durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei
2515 20 00Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabasterfrei

Position 2516

Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Granit:
2516 11 00roh oder grob behauenfrei
2516 12 00durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Plattenfrei
2516 20 00Sandsteinfrei
2516 90 00andere Werksteinefrei

Position 2517

Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2517 10Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt:
2517 10 10Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kieselfrei
2517 10 20Dolomit und Kalksteine, zerkleinertfrei
2517 10 80anderefrei
2517 20 00Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 2517 10 aufgeführten Stoffen vermischtfrei
2517 30 00Teermakadamfrei
Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt:
2517 41 00aus Marmorfrei
2517 49 00anderefrei

Position 2518

Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2518 10 00Dolomit, weder gebrannt noch gesintertfrei
2518 20 00Dolomit, gebrannt oder gesintertfrei

Position 2519

Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2519 10 00natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)frei
2519 90andere:
2519 90 10Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat1,7 %
2519 90 30totgebrannte (gesinterte) Magnesiafrei
2519 90 90anderefrei

Position 2520

Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2520 10 00Gipsstein; Anhydritfrei
2520 20 00Gipsfrei

Position 2521 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2521 00 00Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Artfrei

Position 2522

Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2522 10 00Luftkalk, ungelöscht1,7 %
2522 20 00Luftkalk, gelöscht1,7 %
2522 30 00hydraulischer Kalk1,7 %

Position 2523

Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2523 10 00Zementklinker1,7 %
Portlandzement:
2523 21 00weißer Zement, auch künstlich gefärbt1,7 %
2523 29 00anderer1,7 %
2523 30 00Tonerdezement1,7 %
2523 90 00anderer Zement1,7 %

Position 2524

Asbest:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2524 10 00Krokydolithfrei
2524 90 00andererfrei

Position 2525

Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2525 10 00Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespaltenfrei
2525 20 00Glimmerpulverfrei
2525 30 00Glimmerabfallfrei

Position 2526

Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2526 10 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
2526 20 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei

Position 2528 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2528 00 00Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H₃BO₃ von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmassefrei

Position 2529

Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2529 10 00Feldspatfrei
Flussspat:
2529 21 00mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder wenigerfrei
2529 22 00mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHTfrei
2529 30 00Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenitfrei

Position 2530

Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2530 10 00Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht geblähtfrei
2530 20 00Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)frei
2530 90andere:
2530 90 30Coelestin und Strontianitfrei
2530 90 40Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithiumfrei
2530 90 50Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttriumfrei
2530 90 70anderefrei

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