Zolltarif Kapitel 24

TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND. 4 Positionen und 29 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 74,9 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).

2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen.

3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung.

Unterpositions-Anmerkung

1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.

Positionen und Zollsätze

Position 2401

Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2401 10Tabak, nicht entrippt:
2401 10 35„light-air-cured“ Tabak(175)11,2 %
2401 10 60„sun-cured“ Orienttabak11,2 %
2401 10 70„dark-air-cured“ Tabak11,2 %
2401 10 85„flue-cured“ Tabak(176)11,2 %
2401 10 95anderer(177)10 %
2401 20Tabak, teilweise oder ganz entrippt:
2401 20 35„light-air-cured“ Tabak(175)11,2 %
2401 20 60„sun-cured“ Orienttabak11,2 %
2401 20 70„dark-air-cured“ Tabak11,2 %
2401 20 85„flue-cured“ Tabak(176)11,2 %
2401 20 95anderer(177)11,2 %
2401 30 00Tabakabfälle11,2 %
  • (175) Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley“ (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland“: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.
  • (176) Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia“: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.
  • (177) Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured“ Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

Position 2402

Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2402 10 00Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend26 %1 000 p/st
2402 20Zigaretten, Tabak enthaltend:
2402 20 10Nelken enthaltend10 %1 000 p/st
2402 20 90andere57,6 %1 000 p/st
2402 90 00andere57,6 %

Position 2403

Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen:
2403 11 00Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel74,9 %
2403 19anderer:
2403 19 10in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger74,9 %
2403 19 90anderer74,9 %
andere:
2403 91 00„homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak16,6 %
2403 99andere:
2403 99 10Kautabak und Schnupftabak (über die Nase konsumierter Tabak)41,6 %
2403 99 90andere16,6 %

Position 2404

Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Erzeugnisse, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind:
2404 11 00Tabak oder rekonstituierten Tabak enthaltend16,6 %
2404 12 00andere, Nikotin enthaltend6,5 %
2404 19andere:
2404 19 10Tabakersatzstoffe enthaltend16,6 %
2404 19 90andere6,5 %
andere:
2404 91zur oralen Anwendung:
2404 91 10nikotinhaltige Erzeugnisse zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung12,8 %
2404 91 90andere16,6 %
2404 92 00zur transdermalen Anwendungfrei
2404 99 00andere6,5 %

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