Zolltarif Kapitel 32

GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN. 15 Positionen und 59 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 6,5 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:

a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);

b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;

c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).

2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.

3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.

5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:

a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder

b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.

Positionen und Zollsätze

Position 3201

Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3201 10 00Quebrachoauszugfrei
3201 20 00Mimosaauszug(105)6,5 %
3201 90andere:
3201 90 20Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug5,8 %
3201 90 90andere5,3 %
  • (105) Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

Position 3202

Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3202 10 00synthetische organische Gerbstoffe5,3 %
3202 90 00andere5,3 %

Position 3203 00

Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3203 00 10pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittelfrei
3203 00 90tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel2,5 %

Position 3204

Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel:
3204 11 00Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 12 00Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 13 00basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 14 00Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 15 00Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 16 00Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe6,5 %
3204 17 00Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel6,5 %
3204 18 00Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage6,5 %
3204 19 00andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 196,5 %
3204 20 00synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art6 %
3204 90 00andere6,5 %

Position 3205 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3205 00 00Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken6,5 %

Position 3206

Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid:
3206 11 00mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz6 %
3206 19 00andere6,5 %
3206 20 00Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen6,5 %
andere Farbmittel und andere Zubereitungen:
3206 41 00Ultramarin und seine Zubereitungen6,5 %
3206 42 00Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid6,5 %
3206 49andere:
3206 49 10Magnetit(42)4,9 %
3206 49 70andere6,5 %
3206 50 00anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art5,3 %
  • (42) Autonomer Zollsatz: frei.

Position 3207

Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3207 10 00zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen6,5 %
3207 20Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen:
3207 20 10Engoben5,3 %
3207 20 90andere6,3 %
3207 30 00flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen5,3 %
3207 40Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken:
3207 40 40Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehrfrei
3207 40 85anderes3,7 %

Position 3208

Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3208 10auf der Grundlage von Polyestern:
3208 10 10Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,5 %
3208 10 90andere6,5 %
3208 20auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren:
3208 20 10Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel6,5 %
3208 20 90andere6,5 %
3208 90andere:
Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel:
3208 90 11Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei
3208 90 13Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehrfrei
3208 90 19andere6,5 %
andere:
3208 90 91auf der Grundlage von synthetischen Polymeren6,5 %
3208 90 99auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren6,5 %

Position 3209

Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3209 10 00auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren6,5 %
3209 90 00andere6,5 %

Position 3210 00

Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3210 00 10Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen6,5 %
3210 00 90andere6,5 %

Position 3211 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3211 00 00Zubereitete Sikkative6,5 %

Position 3212

Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3212 10 00Prägefolien6,5 %
3212 90 00andere6,5 %

Position 3213

Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3213 10 00Farben in Zusammenstellungen6,5 %
3213 90 00andere6,5 %

Position 3214

Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
3214 10Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten:
3214 10 10Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte5 %
3214 10 90Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten5 %
3214 90 00andere5 %

Position 3215

Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Druckfarben:
3215 11 00schwarz6,5 %
3215 19 00andere6,5 %
3215 90andere:
3215 90 20Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443 31, 8443 32 oder 8443 39, und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Festtinte in speziellen Formen zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443 31, 8443 32 oder 8443 39frei
3215 90 70andere6,5 %

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