Zolltarif Kapitel 36
PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE. 6 Positionen und 14 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 5,7 Prozent bis 6,5 Prozent.
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.
2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:
a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger;
c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.
Positionen und Zollsätze
Position 3601 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3601 00 00 | Schießpulver | 5,7 % |
Position 3602 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3602 00 00 | Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver | 6,5 % |
Position 3603
Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3603 10 00 | Sicherheitszündschnüre | 6 % | |
| 3603 20 00 | Sprengschnüre | 6 % | |
| 3603 30 00 | Zündhütchen | 6,5 % | |
| 3603 40 00 | Sprengkapseln | 6,5 % | |
| 3603 50 00 | Zünder | 6,5 % | |
| 3603 60 00 | elektrische Sprengzünder | 6,5 % |
Position 3604
Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3604 10 00 | Feuerwerkskörper | 6,5 % | |
| 3604 90 00 | andere | 6,5 % |
Position 3605 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3605 00 00 | Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 | 6,5 % |
Position 3606
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 3606 10 00 | flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger | 6,5 % | |
| 3606 90 | andere: | ||
| 3606 90 10 | Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form | 6 % | |
| 3606 90 90 | andere | 6,5 % |
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