Zolltarif Kapitel 49
BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE. 11 Positionen und 21 achtstellige Codenummern, alle Zeilen zollfrei.
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:
a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4. Zu Position 4901 gehören auch:
a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.
Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6. „Bilderalben und Bilderbücher für Kinder“ im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
Positionen und Zollsätze
Position 4901
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4901 10 00 | in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt | frei | |
| andere: | |||
| 4901 91 00 | Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften | frei | |
| 4901 99 00 | andere | frei |
Position 4902
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4902 10 00 | mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend | frei | |
| 4902 90 00 | andere | frei |
Position 4903 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4903 00 00 | Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder | frei |
Position 4904 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4904 00 00 | Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden | frei |
Position 4905
Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Atlanten, Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4905 20 00 | in Form von Büchern oder Broschüren | frei | |
| 4905 90 00 | andere | frei |
Position 4906 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4906 00 00 | Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke | frei |
Position 4907 00
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4907 00 10 | Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen | frei | |
| 4907 00 30 | Banknoten | frei | |
| 4907 00 90 | andere | frei |
Position 4908
Abziehbilder aller Art:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4908 10 00 | Abziehbilder, verglasbar | frei | |
| 4908 90 00 | andere | frei |
Position 4909 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4909 00 00 | Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art | frei |
Position 4910 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4910 00 00 | Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern | frei |
Position 4911
Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4911 10 | Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen: | ||
| 4911 10 10 | Verkaufskataloge | frei | |
| 4911 10 90 | andere | frei | |
| andere: | |||
| 4911 91 00 | Bilder, Bilddrucke und Fotografien | frei | |
| 4911 99 00 | andere | frei |
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