Zolltarif Kapitel 58

SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN. 11 Positionen und 48 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 5 Prozent bis 8 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.

2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.

3. Als „Drehergewebe“ im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.

4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.

5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:

a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;

b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;

c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.

Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).

7. Neben den Erzeugnissen der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.

Positionen und Zollsätze

Position 5801

Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5801 10 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren8 %m²
aus Baumwolle:
5801 21 00Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8 %m²
5801 22 00Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8 %m²
5801 23 00anderer Schusssamt und Schussplüsch8 %m²
5801 26 00Chenillegewebe8 %m²
5801 27 00Kettsamt und Kettplüsch8 %m²
aus Chemiefasern:
5801 31 00Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten8 %m²
5801 32 00Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten8 %m²
5801 33 00anderer Schusssamt und Schussplüsch8 %m²
5801 36 00Chenillegewebe8 %m²
5801 37 00Kettsamt und Kettplüsch8 %m²
5801 90aus anderen Spinnstoffen:
5801 90 10aus Flachs8 %m²
5801 90 90andere8 %m²

Position 5802

Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5802 10 00Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle8 %m²
5802 20 00Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen8 %m²
5802 30 00getuftete Spinnstofferzeugnisse8 %m²

Position 5803 00

Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5803 00 10aus Baumwolle5,8 %m²
5803 00 30aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide7,2 %m²
5803 00 90andere8 %m²

Position 5804

Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5804 10Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe:
5804 10 10ungemustert6,5 %
5804 10 90andere8 %
maschinengefertigte Spitzen:
5804 21 00aus Chemiefasern8 %
5804 29 00aus anderen Spinnstoffen8 %
5804 30 00handgefertigte Spitzen8 %

Position 5805 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5805 00 00Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert5,6 %

Position 5806

Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5806 10 00Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe6,3 %
5806 20 00andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr7,5 %
andere Bänder:
5806 31 00aus Baumwolle7,5 %
5806 32aus Chemiefasern:
5806 32 10mit echten Webkanten7,5 %
5806 32 90andere7,5 %
5806 39 00aus anderen Spinnstoffen7,5 %
5806 40 00schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)6,2 %

Position 5807

Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5807 10gewebt:
5807 10 10mit eingewebten Inschriften oder Motiven6,2 %
5807 10 90andere6,2 %
5807 90andere:
5807 90 10aus Filz oder aus Vliesstoffen6,3 %
5807 90 90andere8 %

Position 5808

Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5808 10 00Geflechte als Meterware5 %
5808 90 00andere5,3 %

Position 5809 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5809 00 00Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen5,6 %

Position 5810

Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5810 10Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund:
5810 10 10mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht5,8 %
5810 10 90andere8 %
andere Stickereien:
5810 91aus Baumwolle:
5810 91 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,8 %
5810 91 90andere7,2 %
5810 92aus Chemiefasern:
5810 92 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,8 %
5810 92 90andere7,2 %
5810 99aus anderen Spinnstoffen:
5810 99 10mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht5,8 %
5810 99 90andere7,2 %

Position 5811 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
5811 00 00Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 58108 %m²

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