Zolltarif Kapitel 61

KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN. 17 Positionen und 147 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 8 Prozent bis 12 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.

2. Zu Kapitel 61 gehören nicht:

a) Waren der Position 6212;

b) Altwaren der Position 6309;

c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:

a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

- einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

- einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. eine lange und eine kurze Hose oder zwei lange Hosen, oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches zum Bedecken des Unterkörpers bestimmtes Kleidungsstück des „Anzugs“ eine lange Hose, oder, im Falle des „Kostüms“, der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug“ umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

- Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

- Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

- Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b) Der Begriff „Kombination“ bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge“, „Kostüme“ und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

- einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist ein Pullover, wenn er mit dem ersten Kleidungsstück ein Twinset bildet, oder eine Weste zulässig, und

- einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination“ umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6112.

4. Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.

„Hemden“, und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer durchgehenden oder teilweisen, vom Halsausschnitt ausgehenden Öffnung. „Blusen“ sind weit geschnittene Kleidungsstücke, die ebenfalls den Oberkörper bedecken, auch ärmellos, auch mit Öffnung am Halsausschnitt. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben.

5. Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.

6. Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:

a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;

b) Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.

7. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;

b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

- ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

- eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination“ kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination“ müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8. Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.

9. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts“ aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links“ aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10. Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei

- kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,

- ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2. Der Begriff „Unterhemden“ im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.

Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 6116 10 20 bzw. 6116 10 80 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

- ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

- aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Positionen und Zollsätze

Position 6101

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6101 20aus Baumwolle:
6101 20 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6101 20 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st
6101 30aus Chemiefasern:
6101 30 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6101 30 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st
6101 90aus anderen Spinnstoffen:
6101 90 20Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6101 90 80Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st

Position 6102

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6102 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
6102 10 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6102 10 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st
6102 20aus Baumwolle:
6102 20 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6102 20 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st
6102 30aus Chemiefasern:
6102 30 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6102 30 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st
6102 90aus anderen Spinnstoffen:
6102 90 10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren12 %p/st
6102 90 90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren12 %p/st

Position 6103

Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6103 10Anzüge:
6103 10 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6103 10 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kombinationen:
6103 22 00aus Baumwolle12 %p/st
6103 23 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6103 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Jacken:
6103 31 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6103 32 00aus Baumwolle12 %p/st
6103 33 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6103 39 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen:
6103 41 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6103 42 00aus Baumwolle12 %p/st
6103 43 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6103 49 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6104

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Kostüme:
6104 13 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 19aus anderen Spinnstoffen:
6104 19 20aus Baumwolle12 %p/st
6104 19 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kombinationen:
6104 22 00aus Baumwolle12 %p/st
6104 23 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 29aus anderen Spinnstoffen:
6104 29 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6104 29 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Jacken:
6104 31 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6104 32 00aus Baumwolle12 %p/st
6104 33 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 39 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kleider:
6104 41 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6104 42 00aus Baumwolle12 %p/st
6104 43 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 44 00aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6104 49 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Röcke und Hosenröcke:
6104 51 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6104 52 00aus Baumwolle12 %p/st
6104 53 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 59 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen:
6104 61 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6104 62 00aus Baumwolle12 %p/st
6104 63 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6104 69 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6105

Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6105 10 00aus Baumwolle12 %p/st
6105 20aus Chemiefasern:
6105 20 10aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6105 20 90aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6105 90aus anderen Spinnstoffen:
6105 90 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6105 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6106

Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6106 10 00aus Baumwolle12 %p/st
6106 20 00aus Chemiefasern12 %p/st
6106 90aus anderen Spinnstoffen:
6106 90 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6106 90 30aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12 %p/st
6106 90 50aus Flachs (Leinen) oder Ramie12 %p/st
6106 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6107

Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Slips und andere Unterhosen:
6107 11 00aus Baumwolle12 %p/st
6107 12 00aus Chemiefasern12 %p/st
6107 19 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Nachthemden und Schlafanzüge:
6107 21 00aus Baumwolle12 %p/st
6107 22 00aus Chemiefasern12 %p/st
6107 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
andere:
6107 91 00aus Baumwolle12 %p/st
6107 99 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6108

Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Unterkleider und Unterröcke:
6108 11 00aus Chemiefasern12 %p/st
6108 19 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Slips und andere Unterhosen:
6108 21 00aus Baumwolle12 %p/st
6108 22 00aus Chemiefasern12 %p/st
6108 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Nachthemden und Schlafanzüge:
6108 31 00aus Baumwolle12 %p/st
6108 32 00aus Chemiefasern12 %p/st
6108 39 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
andere:
6108 91 00aus Baumwolle12 %p/st
6108 92 00aus Chemiefasern12 %p/st
6108 99 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6109

T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6109 10 00aus Baumwolle12 %p/st
6109 90aus anderen Spinnstoffen:
6109 90 20aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern12 %p/st
6109 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6110

Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
6110 11aus Wolle:
6110 11 10Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr10,5 %p/st
andere:
6110 11 30für Männer oder Knaben12 %p/st
6110 11 90für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6110 12aus Kaschmirziegenhaaren (Cashmere):
6110 12 10für Männer oder Knaben12 %p/st
6110 12 90für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6110 19andere:
6110 19 10für Männer oder Knaben12 %p/st
6110 19 90für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6110 20aus Baumwolle:
6110 20 10Unterziehpullis12 %p/st
andere:
6110 20 91für Männer oder Knaben12 %p/st
6110 20 99für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6110 30aus Chemiefasern:
6110 30 10Unterziehpullis12 %p/st
andere:
6110 30 91für Männer oder Knaben12 %p/st
6110 30 99für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6110 90aus anderen Spinnstoffen:
6110 90 10aus Flachs (Leinen) oder Ramie12 %p/st
6110 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6111

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6111 20aus Baumwolle:
6111 20 10Handschuhe8,9 %pa
6111 20 90andere12 %
6111 30aus synthetischen Chemiefasern:
6111 30 10Handschuhe8,9 %pa
6111 30 90andere12 %
6111 90aus anderen Spinnstoffen:
aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
6111 90 11Handschuhe8,9 %pa
6111 90 19andere12 %
6111 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %

Position 6112

Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Trainingsanzüge:
6112 11 00aus Baumwolle12 %p/st
6112 12 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6112 19 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
6112 20 00Skianzüge12 %
Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben:
6112 31aus synthetischen Chemiefasern:
6112 31 10mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8 %p/st
6112 31 90andere12 %p/st
6112 39aus anderen Spinnstoffen:
6112 39 10mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8 %p/st
6112 39 90andere12 %p/st
Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen:
6112 41aus synthetischen Chemiefasern:
6112 41 10mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8 %p/st
6112 41 90andere12 %p/st
6112 49aus anderen Spinnstoffen:
6112 49 10mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr8 %p/st
6112 49 90andere12 %p/st

Position 6113 00

Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6113 00 10aus Gewirken oder Gestricken der Position 59068 %
6113 00 90andere12 %

Position 6114

Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6114 20 00aus Baumwolle12 %
6114 30 00aus Chemiefasern12 %
6114 90 00aus anderen Spinnstoffen12 %

Position 6115

Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6115 10Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe):
6115 10 10aus synthetischen Chemiefasern8 %pa
6115 10 90andere12 %
andere Strumpfhosen:
6115 21 00aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex12 %p/st
6115 22 00aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr12 %p/st
6115 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
6115 30andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex:
aus synthetischen Chemiefasern:
6115 30 11Kniestrümpfe12 %pa
6115 30 19andere12 %pa
6115 30 90aus anderen Spinnstoffen12 %pa
andere:
6115 94 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %pa
6115 95 00aus Baumwolle12 %pa
6115 96aus synthetischen Chemiefasern:
6115 96 10Kniestrümpfe12 %pa
andere:
6115 96 91Strümpfe für Frauen12 %pa
6115 96 99andere12 %pa
6115 99 00aus anderen Spinnstoffen12 %pa

Position 6116

Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6116 10mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert:
6116 10 20Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert8 %pa
6116 10 80andere8,9 %pa
andere:
6116 91 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren8,9 %pa
6116 92 00aus Baumwolle8,9 %pa
6116 93 00aus synthetischen Chemiefasern8,9 %pa
6116 99 00aus anderen Spinnstoffen8,9 %pa

Position 6117

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6117 10 00Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren12 %
6117 80anderes Bekleidungszubehör:
6117 80 10aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken8 %
6117 80 80anderes12 %
6117 90 00Teile12 %

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Athren macht das aus den Dokumenten

Athren liest die E-Mail zur Sendung mit Handelsrechnung, Packliste und Transportdokument, schlägt für jede eindeutige Rechnungszeile eine Zolltarifnummer vor und stellt eine Frage, wo die Rechnung nicht reicht. Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

KI-Software für die Zollanmeldung

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