Erstattung von Einfuhrabgaben: Gründe, Fristen, Antrag

Wann das Hauptzollamt Zoll erstattet: zu hoch bemessene Abgaben, nachgereichter Präferenznachweis, zurückgewiesene Ware. Fristen, Formular 0223, Ablauf.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-10-25.

Einfuhrabgaben werden erstattet, wenn der Zoll zu hoch bemessen war, wenn die Ware bei der Überlassung schadhaft war oder nicht dem Vertrag entsprach und die EU unbenutzt wieder verlässt, wenn ein für Sie nicht erkennbarer Irrtum der Zollbehörde vorliegt oder aus Billigkeitsgründen [1]. Den Antrag stellen Sie schriftlich bei dem Hauptzollamt, das den Abgabenbescheid erteilt hat, innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld, bei zurückgewiesener Ware innerhalb eines Jahres [1] [11]. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang des Bescheids; ein elektronisch übermittelter Bescheid gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben [12].

Am häufigsten wird eine Erstattung nach Angaben der Zollverwaltung beantragt, weil nachträglich Unterlagen vorgelegt werden, etwa ein Präferenznachweis [12].

Die vier Erstattungsgründe im Zollkodex

GrundArtikel UZK [1]Typischer FallAntragsfrist [1]
Zu hoch bemessene Abgaben117Unrichtige Codenummer oder Zollwert, nachgereichter Präferenznachweis, Doppelzahlung [12]3 Jahre
Schadhafte oder nicht vertragsgemäße Waren118Ware zurückgewiesen und unbenutzt aus der EU verbracht1 Jahr
Irrtum der zuständigen Behörden119Nacherhebung, die auf einem Irrtum des Zolls beruht3 Jahre
Billigkeit120Besondere Umstände ohne Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit3 Jahre

Für Artikel 119 darf der Irrtum für Sie vernünftigerweise nicht erkennbar gewesen sein, und Sie müssen gutgläubig gehandelt haben; eine von den Behörden des Ausfuhrlandes unrichtig ausgestellte Präferenzbescheinigung zählt dazu, außer sie beruht auf falschen Angaben des Ausführers [1]. Billigkeit setzt eine besondere Lage gegenüber anderen Unternehmen derselben Branche voraus [1]. Wurde eine Ware irrtümlich zum falschen Verfahren oder anstelle einer anderen Ware angemeldet, kann die Anmeldung innerhalb von 90 Tagen nach Annahme für ungültig erklärt werden, und die Abgaben werden erstattet [1] [2]. Wie der Zoll nacherhebt und von wem, steht in falsche Zolltarifnummer: wer zahlt nach.

Für alle Gründe gilt [1]: Beträge unter 10 EUR werden nur auf Antrag erstattet, bei Täuschung des Schuldners gar nicht, und Zinsen gibt es nur, wenn der Zoll nicht binnen drei Monaten nach der Entscheidung auszahlt. Stellt der Zoll selbst fest, dass zu viel erhoben wurde, erstattet er von Amts wegen, und trägt der angegebene Grund nicht, prüft er die übrigen. Die Zollverwaltung rät, alle in Frage kommenden Gründe anzugeben [11].

Präferenznachweis erst nach der Abfertigung

Wurde die Präferenz nicht beantragt, weil der Nachweis fehlte, ist der über den Präferenzzollsatz hinaus gezahlte Zoll nach Artikel 117 zu hoch bemessen [1] [12]. Bei einem Zollkontingent darf die Menge im Zeitpunkt des Antrags nicht erschöpft sein, sonst darf der normale Zollsatz nicht wieder eingeführt worden sein [1]. Der nachgereichte Nachweis muss nach dem jeweiligen Abkommen gültig sein, dazu der nächste Abschnitt.

Ein Beispiel: T-Shirts aus Baumwolle der Codenummer 6109 10 00 tragen ohne Präferenz 12 % Zoll [10], bei 10.000 EUR Zollwert also 1.200 EUR. Für Zollunionswaren aus der Türkei gilt mit der A.TR eine Freiverkehrspräferenz [9]; mit einer gültigen A.TR für die Sendung sind die 1.200 EUR zu viel erhoben [1] [5]. Der kostenlose Einfuhrabgaben-Rechner zeigt diesen Unterschied für jede Codenummer.

Kommt der Nachweis absehbar später, kann der Zoll eine vereinfachte Zollanmeldung ohne die fehlende Unterlage annehmen; für die regelmäßige Nutzung braucht es eine Bewilligung [1]. Die Unterlage muss dann innerhalb der Frist für die ergänzende Zollanmeldung vorliegen, in begründeten Fällen höchstens 120 Tage nach der Überlassung [1] [2].

Ein Bericht von UNCTAD und dem schwedischen National Board of Trade bezifferte 2018 die Zollvorteile, die Einführer in der EU ungenutzt lassen, auf 600 Millionen Euro im Jahr, den größten Anteil bei Einfuhren aus der Schweiz, der Türkei, Südkorea und Mexiko [16].

Welche nachgereichten Nachweise gelten

  • Vereinigtes Königreich. Wurde bei der Einfuhr keine Präferenz beantragt, erstattet die EU den zu viel gezahlten Zoll, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Einfuhr kommt und sich auf eine Erklärung zum Ursprung oder die Gewissheit des Einführers stützt [4]. Mehr in Einfuhr aus Großbritannien.
  • Schweiz sowie Agrar- und EGKS-Waren aus der Türkei. Für beide gelten die revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Regeln [7] [8]. Eine EUR.1 kann bis zu zwei Jahre nach der Ausfuhr nachträglich ausgestellt werden, und eine nach der Ausfuhr ausgefertigte Ursprungserklärung zählt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach der Einfuhr vorgelegt wird [6]. Mehr in Ursprungserklärung auf der Rechnung.
  • Zollunionswaren aus der Türkei. Eine A.TR kann nachträglich ausgestellt werden, wenn sie wegen Irrtums, eines unbeabsichtigten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt wurde; verspätet vorgelegt ist sie anzunehmen, wenn die Ware binnen vier Monaten nach ihrer Ausstellung gestellt wurde [5]. Mehr in Einfuhr aus der Türkei.
  • APS-Länder. Eine nachträglich ausgefertigte Erklärung zum Ursprung gilt, wenn sie spätestens zwei Jahre nach der Einfuhr vorgelegt wird [3].

Zurückgewiesene Ware

Erstattet wird, wenn Sie Ware zurückweisen, die bei der Überlassung schadhaft war, auch durch eine Beschädigung vor der Überlassung, oder die nicht dem Vertrag entsprach [1]. Sie darf nicht verwendet worden sein, außer um den Mangel festzustellen, und muss die EU verlassen; statt der Ausfuhr kann der Zoll die aktive Veredelung, auch zur Zerstörung, das externe Versandverfahren, ein Zolllager oder eine Freizone bewilligen [1]. Keine Erstattung gibt es, wenn der Mangel bei einer Erprobung in einem besonderen Verfahren vor der Überlassung erkennbar war, schon im Preis berücksichtigt war oder Sie die Ware danach verkauft haben [1].

Die Frist beträgt ein Jahr [1]. Dem Antrag liegt das Zusatzblatt 0235 bei, und die Erlaubnis zur Ausfuhr oder Zerstörung beantragen Sie bei dem Hauptzollamt, das über die Erstattung entscheidet [13]. Für diese Förmlichkeiten setzt der Zoll höchstens 60 Tage nach der Entscheidung; wer sie versäumt, verliert den Anspruch, außer bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt [3]. Mindert der Verkäufer wegen eines Mangels, den die Ware schon bei Annahme der Zollanmeldung hatte, nach den Gewährleistungspflichten innerhalb eines Jahres den Kaufpreis, sinkt der Zollwert, und der Unterschied wird nach Artikel 117 erstattet [12].

So stellen Sie den Antrag

Antragsberechtigt sind, wer die Abgaben gezahlt hat, der Abgabenschuldner und sein Rechtsnachfolger; ein Vertreter braucht eine Vollmacht, und an ihn wird nur ausgezahlt, wenn sie das regelt [11]. Zuständig ist das Hauptzollamt, das den Abgabenbescheid erteilt hat, im vereinfachten Anmeldeverfahren das Hauptzollamt der ergänzenden Zollanmeldung [11]. Sie verwenden das Formular 0223 in zweifacher Ausfertigung oder schreiben formlos mit allen Angaben des Formulars [11]: MRN, Zollstelle, Zollwert, Betrag und Art der Abgabe, Rechtsgrundlage, Begründung und Bankverbindung [2].

Falls erforderlich, ist die Ware vorzuführen, sonst muss feststehen, dass es um genau diese Ware geht [3] [11]. Binnen 30 Tagen prüft das Hauptzollamt, ob der Antrag angenommen werden kann, und entscheidet in der Regel binnen 120 Tagen danach, per Abgaben- oder Ablehnungsbescheid, gegen den Einspruch möglich ist [1] [11]. Ein Rechtsbehelf gegen den ursprünglichen Abgabenbescheid setzt die Antragsfrist für seine Dauer aus [1].

Und die Einfuhrumsatzsteuer?

Die entstandene Einfuhrumsatzsteuer ziehen Sie als Unternehmer als Vorsteuer ab [14], bei der Erstattung geht es also meist um den Zoll. Bei zurückgewiesener Ware wird sie nicht erstattet, wenn Sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind [13] [15]. Mehr in Einfuhrumsatzsteuer.

Athren arbeitet neben Ihrer Zollagentur oder Ihrer eigenen Zollabteilung, mit den Unterlagen, die Sie ihr ohnehin schicken, und legt das, was es vorbereitet hätte, neben die abgegebene Zollanmeldung. So sehen Sie, wo Codenummer, Präferenznachweis oder Zollwert abweichen.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 22, 102, 116 bis 121, 166, 167 und 174, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-10-25.
  2. 2Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission zur Ergänzung des Zollkodex der Union, Artikel 92, 147 und 148 und Anhang A, Amtsblatt der Europäischen Union, 2015-12-29. Abgerufen am 2026-10-25.
  3. 3Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung des Zollkodex der Union, Artikel 92, 172, 173 und 177, Amtsblatt der Europäischen Union, 2015-12-29. Abgerufen am 2026-10-25.
  4. 4Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, Artikel 54 und 55, Amtsblatt der Europäischen Union, 2021-04-30. Abgerufen am 2026-10-25.
  5. 5Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei, Artikel 8 und 15, Amtsblatt der Europäischen Union, 2006-09-26. Abgerufen am 2026-10-25.
  6. 6Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023, Anlage I, Artikel 18, 21 und 23, Amtsblatt der Europäischen Union, 2024-02-19. Abgerufen am 2026-10-25.
  7. 7WuP online, Länderinformation Schweiz, Stichtag 25.10.2026, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  8. 8WuP online, Länderinformation Türkei (Waren der Agrarregelung), Stichtag 25.10.2026, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  9. 9WuP online, Länderinformation Türkei (sonstige Waren, Zollunion), Stichtag 25.10.2026, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  10. 10Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission vom 22. September 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Kombinierte Nomenklatur 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-10-25.
  11. 11Erlass- bzw. Erstattungsverfahren, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  12. 12Die angeforderten Abgaben waren nicht gesetzlich geschuldet, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  13. 13Zurückweisung der Waren durch den Einführer, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-25.
  14. 14Umsatzsteuergesetz, § 15 Vorsteuerabzug, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-10-25.
  15. 15Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, § 14 Erstattung oder Erlaß, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-10-25.
  16. 16$89 billion lost in underuse of European Union free trade agreements, report shows, UN Trade and Development (UNCTAD), 2018-01-29. Abgerufen am 2026-10-25.

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