Zolltarif Kapitel 62

KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN. 17 Positionen und 186 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 6,3 Prozent bis 12 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).

2. Zu Kapitel 62 gehören nicht:

a) Altwaren der Position 6309;

b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:

a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

- einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

- einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs“ eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms“ der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug“ umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

- Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

- Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

- Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist;

b) Der Begriff „Kombination“ bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge“, „Kostüme“ und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

- einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und

- einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination“ umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.

4. Zu den Positionen 6205 und 6206 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende. Zu Position 6205 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.

„Hemden“ und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer durchgehenden oder teilweisen, vom Halsausschnitt ausgehenden Öffnung. „Blusen“ sind weit geschnittene Kleidungsstücke, die ebenfalls den Oberkörper bedecken, auch ärmellos, auch mit Öffnung am Halsausschnitt. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben.

5. Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:

a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;

b) Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.

6. Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.

7. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;

b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

- ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

- eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination“ kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination“ müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8. Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.

9. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts“ aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links“ aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10. Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2. Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:

- ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

- aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Positionen und Zollsätze

Position 6201

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6201 20 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6201 30aus Baumwolle:
6201 30 10mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12 %p/st
6201 30 90mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12 %p/st
6201 40aus Chemiefasern:
6201 40 10mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12 %p/st
6201 40 90mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12 %p/st
6201 90 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6202

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6202 20 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6202 30aus Baumwolle:
6202 30 10mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12 %p/st
6202 30 90mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12 %p/st
6202 40aus Chemiefasern:
6202 40 10mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger12 %p/st
6202 40 90mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg12 %p/st
6202 90 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6203

Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Anzüge:
6203 11 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6203 12 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6203 19aus anderen Spinnstoffen:
6203 19 10aus Baumwolle12 %p/st
6203 19 30aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6203 19 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kombinationen:
6203 22aus Baumwolle:
6203 22 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 22 80andere12 %p/st
6203 23aus synthetischen Chemiefasern:
6203 23 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 23 80andere12 %p/st
6203 29aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
6203 29 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 29 18andere12 %p/st
6203 29 30aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6203 29 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Jacken:
6203 31 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6203 32aus Baumwolle:
6203 32 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 32 90andere12 %p/st
6203 33aus synthetischen Chemiefasern:
6203 33 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 33 90andere12 %p/st
6203 39aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
6203 39 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 39 19andere12 %p/st
6203 39 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen:
6203 41aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
6203 41 10lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12 %p/st
6203 41 30Latzhosen12 %p/st
6203 41 90andere12 %p/st
6203 42aus Baumwolle:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6203 42 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
andere:
6203 42 31aus Denim12 %p/st
6203 42 33aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12 %p/st
6203 42 35andere12 %p/st
Latzhosen:
6203 42 51Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 42 59andere12 %p/st
6203 42 90andere12 %p/st
6203 43aus synthetischen Chemiefasern:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6203 43 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 43 19andere12 %p/st
Latzhosen:
6203 43 31Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 43 39andere12 %p/st
6203 43 90andere12 %p/st
6203 49aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6203 49 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 49 19andere12 %p/st
Latzhosen:
6203 49 31Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6203 49 39andere12 %p/st
6203 49 50andere12 %p/st
6203 49 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6204

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Kostüme:
6204 11 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6204 12 00aus Baumwolle12 %p/st
6204 13 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6204 19aus anderen Spinnstoffen:
6204 19 10aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6204 19 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kombinationen:
6204 21 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6204 22aus Baumwolle:
6204 22 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 22 80andere12 %p/st
6204 23aus synthetischen Chemiefasern:
6204 23 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 23 80andere12 %p/st
6204 29aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
6204 29 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 29 18andere12 %p/st
6204 29 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Jacken:
6204 31 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6204 32aus Baumwolle:
6204 32 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 32 90andere12 %p/st
6204 33aus synthetischen Chemiefasern:
6204 33 10Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 33 90andere12 %p/st
6204 39aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
6204 39 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 39 19andere12 %p/st
6204 39 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Kleider:
6204 41 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6204 42 00aus Baumwolle12 %p/st
6204 43 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6204 44 00aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6204 49aus anderen Spinnstoffen:
6204 49 10aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12 %p/st
6204 49 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Röcke und Hosenröcke:
6204 51 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6204 52 00aus Baumwolle12 %p/st
6204 53 00aus synthetischen Chemiefasern12 %p/st
6204 59aus anderen Spinnstoffen:
6204 59 10aus künstlichen Chemiefasern12 %p/st
6204 59 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen:
6204 61aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
6204 61 10lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)12 %p/st
6204 61 85andere12 %p/st
6204 62aus Baumwolle:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6204 62 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
andere:
6204 62 31aus Denim12 %p/st
6204 62 33aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten12 %p/st
6204 62 39andere12 %p/st
Latzhosen:
6204 62 51Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 62 59andere12 %p/st
6204 62 90andere12 %p/st
6204 63aus synthetischen Chemiefasern:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6204 63 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 63 18andere12 %p/st
Latzhosen:
6204 63 31Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 63 39andere12 %p/st
6204 63 90andere12 %p/st
6204 69aus anderen Spinnstoffen:
aus künstlichen Chemiefasern:
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen):
6204 69 11Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 69 18andere12 %p/st
Latzhosen:
6204 69 31Arbeits- und Berufskleidung12 %p/st
6204 69 39andere12 %p/st
6204 69 50andere12 %p/st
6204 69 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6205

Hemden für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6205 20 00aus Baumwolle12 %p/st
6205 30 00aus Chemiefasern12 %p/st
6205 90aus anderen Spinnstoffen:
6205 90 10aus Flachs (Leinen) oder Ramie12 %p/st
6205 90 80aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6206

Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6206 10 00aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide12 %p/st
6206 20 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren12 %p/st
6206 30 00aus Baumwolle12 %p/st
6206 40 00aus Chemiefasern12 %p/st
6206 90aus anderen Spinnstoffen:
6206 90 10aus Flachs (Leinen) oder Ramie12 %p/st
6206 90 90aus anderen Spinnstoffen12 %p/st

Position 6207

Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Slips und andere Unterhosen:
6207 11 00aus Baumwolle12 %p/st
6207 19 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Nachthemden und Schlafanzüge:
6207 21 00aus Baumwolle12 %p/st
6207 22 00aus Chemiefasern12 %p/st
6207 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
andere:
6207 91 00aus Baumwolle12 %
6207 99aus anderen Spinnstoffen:
6207 99 10aus Chemiefasern12 %
6207 99 90aus anderen Spinnstoffen12 %

Position 6208

Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Unterkleider und Unterröcke:
6208 11 00aus Chemiefasern12 %p/st
6208 19 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
Nachthemden und Schlafanzüge:
6208 21 00aus Baumwolle12 %p/st
6208 22 00aus Chemiefasern12 %p/st
6208 29 00aus anderen Spinnstoffen12 %p/st
andere:
6208 91 00aus Baumwolle12 %
6208 92 00aus Chemiefasern12 %
6208 99 00aus anderen Spinnstoffen12 %

Position 6209

Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6209 20 00aus Baumwolle10,5 %
6209 30 00aus synthetischen Chemiefasern10,5 %
6209 90aus anderen Spinnstoffen:
6209 90 10aus Wolle oder feinen Tierhaaren10,5 %
6209 90 90aus anderen Spinnstoffen10,5 %

Position 6210

Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6210 10aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603:
6210 10 10aus Erzeugnissen der Position 560212 %
aus Erzeugnissen der Position 5603:
6210 10 92Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art12 %
6210 10 98andere12 %
6210 20 00andere Kleidung, von der in der Position 6201 beschriebenen Art12 %p/st
6210 30 00andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art12 %p/st
6210 40 00andere Kleidung für Männer oder Knaben12 %
6210 50 00andere Kleidung für Frauen oder Mädchen12 %

Position 6211

Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Badeanzüge und Badehosen:
6211 11 00für Männer oder Knaben12 %p/st
6211 12 00für Frauen oder Mädchen12 %p/st
6211 20 00Skianzüge12 %p/st
andere Kleidung für Männer oder Knaben:
6211 32aus Baumwolle:
6211 32 10Arbeits- und Berufskleidung12 %
Trainingsanzüge, gefüttert:
6211 32 31mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12 %p/st
andere:
6211 32 41Oberteile12 %p/st
6211 32 42Unterteile12 %p/st
6211 32 90andere12 %
6211 33aus Chemiefasern:
6211 33 10Arbeits- und Berufskleidung12 %
Trainingsanzüge, gefüttert:
6211 33 31mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12 %p/st
andere:
6211 33 41Oberteile12 %p/st
6211 33 42Unterteile12 %p/st
6211 33 90andere12 %
6211 39 00aus anderen Spinnstoffen12 %
andere Kleidung für Frauen oder Mädchen:
6211 42aus Baumwolle:
6211 42 10Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12 %
Trainingsanzüge, gefüttert:
6211 42 31mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12 %p/st
andere:
6211 42 41Oberteile12 %p/st
6211 42 42Unterteile12 %p/st
6211 42 90andere12 %
6211 43aus Chemiefasern:
6211 43 10Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung12 %
Trainingsanzüge, gefüttert:
6211 43 31mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis12 %p/st
andere:
6211 43 41Oberteile12 %p/st
6211 43 42Unterteile12 %p/st
6211 43 90andere12 %
6211 49 00aus anderen Spinnstoffen12 %

Position 6212

Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6212 10Büstenhalter:
6212 10 10aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose6,5 %p/st
6212 10 90andere6,5 %p/st
6212 20 00Hüftgürtel und Miederhosen6,5 %p/st
6212 30 00Korseletts6,5 %p/st
6212 90 00andere6,5 %

Position 6213

Taschentücher und Ziertaschentücher:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6213 20 00aus Baumwolle10 %p/st
6213 90 00aus anderen Spinnstoffen10 %p/st

Position 6214

Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6214 10 00aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide8 %p/st
6214 20 00aus Wolle oder feinen Tierhaaren8 %p/st
6214 30 00aus synthetischen Chemiefasern8 %p/st
6214 40 00aus künstlichen Chemiefasern8 %p/st
6214 90 00aus anderen Spinnstoffen8 %p/st

Position 6215

Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6215 10 00aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide6,3 %p/st
6215 20 00aus Chemiefasern6,3 %p/st
6215 90 00aus anderen Spinnstoffen6,3 %p/st

Position 6216 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6216 00 00Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe7,6 %pa

Position 6217

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
6217 10 00Bekleidungszubehör6,3 %
6217 90 00Teile12 %

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