Zolltarif Kapitel 89

WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN. 8 Positionen und 42 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 2,7 Prozent.

Anmerkungen

1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.

2. Zu den Unterpositionen 8905 10 10 und 8905 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.

3. Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken“ auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

- gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),

- bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.

Positionen und Zollsätze

Position 8901

Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8901 10Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe:
8901 10 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8901 10 90andere1,7 %p/st
8901 20Tankschiffe:
8901 20 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8901 20 90andere1,7 %ct/l
8901 30Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 8901 20:
8901 30 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8901 30 90andere1,7 %ct/l
8901 90andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind:
8901 90 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8901 90 90andere1,7 %ct/l

Position 8902 00

Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8902 00 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8902 00 90andere1,7 %p/st

Position 8903

Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote):
8903 11 00mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger2,7 %p/st
8903 12 00nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger2,7 %p/st
8903 19 00andere1,7 %p/st
Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor:
8903 21 00mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7 %p/st
8903 22mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m:
8903 22 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8903 22 90andere1,7 %p/st
8903 23mit einer Länge von mehr als 24 m:
8903 23 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8903 23 90andere1,7 %p/st
Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor:
8903 31 00mit einer Länge von 7,5 m oder weniger1,7 %p/st
8903 32mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m:
8903 32 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8903 32 90andere1,7 %p/st
8903 33mit einer Länge von mehr als 24 m:
8903 33 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8903 33 90andere1,7 %p/st
andere:
8903 93mit einer Länge von 7,5 m oder weniger:
8903 93 10mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7 %p/st
8903 93 90andere1,7 %p/st
8903 99andere:
8903 99 10mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7 %p/st
8903 99 99andere1,7 %p/st

Position 8904 00

Schlepper und Schubschiffe:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8904 00 10Schlepperfreip/st
Schubschiffe:
8904 00 91für die Seeschifffahrtfreip/st
8904 00 99andere1,7 %

Position 8905

Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8905 10Schwimmbagger:
8905 10 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8905 10 90andere1,7 %p/st
8905 20 00schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformenfreip/st
8905 90andere:
8905 90 10für die Seeschifffahrtfreip/st
8905 90 90andere1,7 %p/st

Position 8906

Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8906 10 00Kriegsschiffefreip/st
8906 90andere:
8906 90 10für die Seeschifffahrtfreip/st
andere:
8906 90 91mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger2,7 %p/st
8906 90 99andere1,7 %p/st

Position 8907

Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8907 10 00aufblasbare Flöße2,7 %p/st
8907 90 00andere2,7 %p/st

Position 8908 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
8908 00 00Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken(31)frei
  • (31) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/952/oj)).

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