Zolltarif Kapitel 94

MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE. 6 Positionen und 93 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 5,7 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:

a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;

b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;

c) Waren des Kapitels 71;

d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;

e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;

f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85;

g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);

h) Waren der Position 8714;

ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);

k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);

l) Möbel oder Leuchten und Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen Lichterketten) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);

m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).

2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.

Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden:

a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;

b) Sitze und Bettgestelle.

3. A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden. B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.

4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.

Vorgefertigte Gebäude umfassen auch „Fertigbaumodule, aus Stahl“, die in der Regel die Größe und Form eines Standard-Frachtcontainers haben, innen allerdings weitgehend oder vollständig eingerichtet sind. Solche Fertigbaumodule sind in der Regel dafür ausgelegt, zu festen Gebäuden zusammengesetzt zu werden.

Zusätzliche Anmerkung

1. Im Sinne der Position 9404 umfasst die Formulierung ‚gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art‘ Material jeder Dicke.

Positionen und Zollsätze

Position 9401

Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9401 10 00Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Artfrei
9401 20 00Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art3,7 %
Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe:
9401 31 00aus Holzfrei
9401 39 00anderefrei
in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen:
9401 41 00aus Holzfrei
9401 49 00anderefrei
Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen:
9401 52 00aus Bambus5,6 %
9401 53 00aus Rattan5,6 %
9401 59 00andere5,6 %
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz:
9401 61 00gepolstertfrei
9401 69 00anderefrei
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall:
9401 71 00gepolstertfrei
9401 79 00anderefrei
9401 80 00andere Sitzmöbelfrei
Teile:
9401 91aus Holz:
9401 91 10von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art1,7 %
9401 91 90andere2,7 %
9401 99andere:
9401 99 10von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art1,7 %
9401 99 20von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art2,7 %
9401 99 80andere2,7 %

Position 9402

Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9402 10 00Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davonfrei
9402 90 00anderefrei

Position 9403

Andere Möbel und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9403 10Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art:
mit einer Höhe von 80 cm oder weniger:
9403 10 51Schreibtischefrei
9403 10 58anderefrei
mit einer Höhe von mehr als 80 cm:
9403 10 91Schränke mit Türen oder Rolllädenfrei
9403 10 93Karteischränke und andere Schränke mit Schubladenfrei
9403 10 98anderefrei
9403 20andere Metallmöbel:
9403 20 20Bettenfrei
9403 20 80anderefrei
9403 30Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art:
mit einer Höhe von 80 cm oder weniger:
9403 30 11Schreibtischefrei
9403 30 19anderefrei
mit einer Höhe von mehr als 80 cm:
9403 30 91Schränkefrei
9403 30 99anderefrei
9403 40Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art:
9403 40 10Einbauküchenelemente2,7 %
9403 40 90andere2,7 %
9403 50 00Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Artfrei
9403 60andere Holzmöbel:
9403 60 10Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Artfrei
9403 60 30Holzmöbel von der in Läden verwendeten Artfrei
9403 60 90andere Holzmöbelfrei
9403 70 00Kunststoffmöbelfrei
Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe:
9403 82 00aus Bambus5,6 %
9403 83 00aus Rattan5,6 %
9403 89 00andere5,6 %
Teile:
9403 91 00aus Holz2,7 %
9403 99andere:
9403 99 10aus Metall2,7 %
9403 99 90aus anderen Stoffen2,7 %

Position 9404

Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9404 10 00Sprungrahmen3,7 %
Auflegematratzen:
9404 21aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen:
9404 21 10aus Zellkautschuk3,7 %
9404 21 90aus Zellkunststoff3,7 %
9404 29aus anderen Stoffen:
9404 29 10mit Federkern3,7 %
9404 29 90andere3,7 %
9404 30 00Schlafsäcke3,7 %p/st
9404 40Steppdecken, Tagesdecken, Bettüberwürfe, Deck- und Federbetten:
9404 40 10mit Federn oder Daunen gefüllt3,7 %
9404 40 90andere3,7 %
9404 90andere:
9404 90 10mit Federn oder Daunen gefüllt3,7 %
9404 90 90andere3,7 %

Position 9405

Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art:
9405 11ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt:
9405 11 40aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen4,7 %
9405 11 50aus Glas3,7 %
9405 11 90aus anderen Stoffen2,7 %
9405 19andere:
9405 19 40aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen4,7 %
9405 19 50aus Glas3,7 %
9405 19 90aus anderen Stoffen2,7 %
elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten:
9405 21ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt:
9405 21 40aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen4,7 %
9405 21 50aus Glas3,7 %
9405 21 90aus anderen Stoffen2,7 %
9405 29andere:
9405 29 40aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen4,7 %
9405 29 50aus Glas3,7 %
9405 29 90aus anderen Stoffen2,7 %
Lichterketten von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art:
9405 31 00ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt3,7 %
9405 39 00andere3,7 %
andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper:
9405 41fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt:
9405 41 10Scheinwerfer3,7 %
andere:
9405 41 31aus Kunststoffen4,7 %
9405 41 39andere2,7 %
9405 42andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt:
9405 42 10Scheinwerfer3,7 %
andere:
9405 42 31aus Kunststoffen4,7 %
9405 42 39andere2,7 %
9405 49andere:
9405 49 10Scheinwerfer3,7 %
andere:
9405 49 40aus Kunststoffen4,7 %
9405 49 90aus anderen Stoffen2,7 %
9405 50 00nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper2,7 %
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen:
9405 61ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt:
9405 61 20aus Kunststoffen4,7 %
9405 61 80aus anderen Stoffen2,7 %
9405 69andere:
9405 69 20aus Kunststoffen4,7 %
9405 69 80aus anderen Stoffen2,7 %
Teile:
9405 91aus Glas:
9405 91 10Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)5,7 %
9405 91 90andere3,7 %
9405 92 00aus Kunststoffen4,7 %
9405 99 00aus anderen Stoffen2,7 %

Position 9406

Vorgefertigte Gebäude:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9406 10 00aus Holz2,7 %
9406 20 00Fertigbaumodule, aus Stahl2,7 %
9406 90andere:
9406 90 10Mobilheime2,7 %
andere:
aus Eisen oder Stahl:
9406 90 31Gewächshäuser2,7 %
9406 90 38andere2,7 %
9406 90 90aus anderen Stoffen2,7 %

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