Zolltarif Kapitel 95

SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR. 6 Positionen und 71 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 4,7 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht:

a) Kerzen (Position 3406);

b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;

c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;

d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;

e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);

f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;

g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;

h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);

ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;

k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);

l) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;

m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);

n) Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;

o) zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);

p) unbemannte Luftfahrzeuge (Position 8806);

q) Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);

r) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);

s) Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);

t) Waffen und andere Waren des Kapitels 93;

u) elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);

v) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);

w) Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);

x) Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).

2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.

3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.

4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.

5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).

6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet

a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art;

b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und

c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504.

Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.

Unterpositions-Anmerkung

1. Unterposition 9504 50 umfasst:

a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder

b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.

Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504 30).

Positionen und Zollsätze

Position 9503 00

Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9503 00 10Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagenfrei
Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör:
9503 00 21Puppen4,7 %
9503 00 29Teile und Zubehörfrei
9503 00 30elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauenfrei
andere Bausätze und Baukastenspielzeug:
9503 00 35aus Kunststoff4,7 %
9503 00 39aus anderen Stoffenfrei
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend:
9503 00 41gefüllt4,7 %
9503 00 49anderefrei
9503 00 55Musikspielzeuginstrumente und -gerätefrei
Puzzles:
9503 00 61aus Holzfrei
9503 00 69andere4,7 %
9503 00 70anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen4,7 %
anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor:
9503 00 75aus Kunststoff4,7 %
9503 00 79aus anderen Stoffenfrei
andere:
9503 00 81Spielzeugwaffenfrei
9503 00 85im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall4,7 %
9503 00 87tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinderfrei
andere:
9503 00 95aus Kunststoff4,7 %
9503 00 99anderefrei

Position 9504

Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9504 20 00Billardspiele aller Art und Zubehörfrei
9504 30andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen):
9504 30 10Spiele mit Bildschirmfreip/st
9504 30 20andere Spielefreip/st
9504 30 90Teilefrei
9504 40 00Spielkarten2,7 %
9504 50 00Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30frei
9504 90andere:
9504 90 10elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen habenfrei
9504 90 80anderefrei

Position 9505

Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9505 10Weihnachtsartikel:
9505 10 10aus Glasfrei
9505 10 90aus anderen Stoffen2,7 %
9505 90 00andere2,7 %

Position 9506

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Ski und Skiausrüstungen für den Wintersport:
9506 11Ski:
9506 11 10Langlaufski3,7 %pa
Ski für den alpinen Skilauf:
9506 11 21Monoski und Snowboards3,7 %p/st
9506 11 29andere3,7 %pa
9506 11 80andere Ski3,7 %pa
9506 12 00Skibindungen3,7 %
9506 19 00andere2,7 %
Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport:
9506 21 00Windsurfer2,7 %
9506 29 00andere2,7 %
Golfschläger und andere Golfausrüstungen:
9506 31 00vollständige Golfschläger2,7 %p/st
9506 32 00Bälle2,7 %p/st
9506 39andere:
9506 39 10Teile von Golfschlägern2,7 %
9506 39 90andere2,7 %
9506 40 00Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis2,7 %
Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung:
9506 51 00Tennisschläger, auch ohne Bespannung4,7 %
9506 59 00andere2,7 %
Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle:
9506 61 00Tennisbälle2,7 %
9506 62 00aufblasbare Bälle2,7 %
9506 69andere:
9506 69 10Kricket- und Polobällefrei
9506 69 90andere2,7 %
9506 70Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen:
9506 70 10Schlittschuhefreipa
9506 70 30Rollschuhe2,7 %pa
9506 70 90Teile und Zubehör2,7 %
andere:
9506 91Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik:
9506 91 10Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen2,7 %
9506 91 90andere2,7 %
9506 99andere:
9506 99 10Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bällefrei
9506 99 90andere2,7 %

Position 9507

Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9507 10 00Angelruten3,7 %
9507 20Angelhaken, auch mit Vorfach:
9507 20 10Angelhaken, nicht montiert1,7 %
9507 20 90andere3,7 %
9507 30 00Angelrollen3,7 %
9507 90 00andere3,7 %

Position 9508

Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9508 10 00Wanderzirkusse und Wandertierschauen1,7 %
Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen:
9508 21 00Achterbahnen1,7 %
9508 22 00Karusselle und Luftschaukeln1,7 %
9508 23 00Autoscooter1,7 %
9508 24 00Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos1,7 %
9508 25 00Wasserbahnen1,7 %
9508 26 00Wasserparkattraktionen1,7 %
9508 29 00andere1,7 %
9508 30 00Schaustellerattraktionen1,7 %
9508 40 00Wanderbühnen1,7 %

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