Zollwert berechnen: Beispiel mit CIF und FOB

Zollwertberechnung mit Beispiel: Fracht und Versicherung bis zum Ort des Verbringens, was CIF und FOB ändern und was die Rechnung nicht sagt.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-09-27.

Der Zollwert ist in der Regel der Transaktionswert: der Preis, der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in die EU tatsächlich gezahlt wurde oder zu zahlen ist, erforderlichenfalls angepasst [1]. Die wichtigste Anpassung hängt an der Lieferbedingung. Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU gehören zum Zollwert, Beförderungskosten nach dem Eingang in die EU nicht [1]. Bei FOB Shanghai rechnen Sie deshalb Seefracht und Versicherung bis zum ersten EU-Hafen hinzu, bei CIF Hamburg sind sie schon im Preis [2].

Die Formel der Zollwertberechnung

Zollwert = Rechnungspreis + Kosten nach Artikel 71 UZK, soweit nicht im Preis enthalten, abzüglich der Kosten nach Artikel 72 UZK, soweit im Preis enthalten [1].

  • Hinzuzurechnen sind unter anderem Beförderungs- und Versicherungskosten sowie Lade- und Behandlungskosten bis zum Ort des Verbringens, Provisionen außer Einkaufsprovisionen, Verpackungskosten, Beistellungen des Käufers wie Werkzeuge oder Formen und Lizenzgebühren, die nach den Bedingungen des Kaufgeschäfts zu zahlen sind [1].
  • Nicht einzurechnen sind unter anderem Beförderungskosten nach dem Eingang in die EU, Einkaufsprovisionen und die Einfuhrabgaben in der EU [1].

Hinzurechnungen dürfen nur auf der Grundlage objektiver und quantifizierbarer Angaben vorgenommen werden [1]. Der Transaktionswert gilt außerdem nur, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, unter anderem: Käufer und Verkäufer sind nicht verbunden, oder die Verbindung hat den Preis nicht beeinflusst [1].

Wo der Ort des Verbringens liegt

  • Seeverkehr: der Hafen, in dem die Waren zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen [3].
  • See, dann Binnenschiff ohne Umladung: grundsätzlich der erste Hafen, der für die Entladung in Betracht kommt, bei Rotterdam nach Duisburg also Rotterdam [3].
  • Eisenbahn, Binnenschiff oder Straße: der Ort der ersten Eingangszollstelle [3].
  • Luftfracht: die Stelle, an der die Landgrenze überflogen wird; die einzubeziehenden Luftfrachtkosten bestimmen sich nach den Prozentsätzen in Anhang 23-01 der Durchführungsverordnung [3].

Was CIF, FOB und DAP ändern

Die Zollverwaltung ordnet die Incoterms 2020 so zu [2]:

LieferbedingungBenannter LieferortRechnungspreis
EXW, FCA, FAS, FOBAußerhalb der EUKosten vom Lieferort bis zum Ort des Verbringens hinzurechnen
CFR, CIF, CIP, DPU, DAPGleich dem Ort des Verbringens, zum Beispiel CIF HamburgNicht berichtigen
CFR, CIF, CIP, DPU, DAPAußerhalb der EU, vor dem Ort des VerbringensKosten bis zum Ort des Verbringens hinzurechnen
CFR, CIF, CIP, DPU, DAPIn der EU, hinter dem Ort des VerbringensAnteilige Kosten ab dem Ort des Verbringens können abgezogen werden
DDPIm EinfuhrlandAnteilige Kosten ab dem Ort des Verbringens können abgezogen werden

Ein Abzug geschieht nicht von selbst. Der Anmelder muss ihn geltend machen und die Höhe nachweisen, und die Beförderungskosten müssen vom Warenpreis unterscheidbar sein, etwa durch eine getrennte Frachtrechnung; sonst bleiben sie im Transaktionswert [2].

Zollwertberechnung: ein Beispiel

Porzellangeschirr, per Seefracht über Hamburg nach Nürnberg. Die Zahlen sind ein Beispiel, keine echte Sendung.

RechnungRechnungspreisAnpassungZollwert
FOB ShanghaiUSD 20.000Seefracht bis Hamburg USD 1.400 und Versicherung USD 40 hinzurechnenUSD 21.440
CIF HamburgUSD 21.440KeineUSD 21.440
DAP Nürnberg, Lkw ab Hamburg getrennt ausgewiesen mit USD 260USD 21.700USD 260 abziehen, wenn geltend gemacht und nachgewiesenUSD 21.440
DAP Nürnberg, ein GesamtpreisUSD 21.700Keine, der Anteil ist nicht unterscheidbarUSD 21.700

Umgerechnet wird mit dem Kurs, den die Europäische Zentralbank am vorletzten Mittwoch eines Monats veröffentlicht; er gilt für den ganzen Folgemonat [4]. Bei einem angenommenen Kurs von 1,16 USD je Euro werden aus USD 21.440 rund 18.482,76 EUR. Porzellangeschirr der Unterposition 6911 10 00 hat einen vertragsmäßigen Zollsatz von 12 %, ein Wertzollsatz [5]; der Zoll beträgt also 2.217,93 EUR.

Für die Einfuhrumsatzsteuer kommen der Zoll und die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU hinzu, soweit sie nicht schon enthalten sind [6]. Bei FOB und CIF bezahlt der Käufer den Lkw ab Hamburg gesondert; nehmen wir dafür ebenfalls USD 260 an, rund 224,14 EUR. Ist Nürnberg der erste Bestimmungsort, beträgt die Bemessungsgrundlage dann 20.924,83 EUR und die Einfuhrumsatzsteuer bei 19 % [7] 3.975,72 EUR. Diese Kosten sind unabhängig von einer Zollwertanmeldung anzugeben [8].

Was die Rechnung nicht sagt

  • Fracht und Versicherung bei EXW, FCA, FAS oder FOB. Vorzulegen ist grundsätzlich die Rechnung über die Gesamtfracht; ist das nicht möglich, wird ein nachgewiesener üblicher Frachttarif anerkannt [2].
  • Versicherung ohne Aufteilung. Fehlen umfassende Nachweise zu den Kosten bis zum und nach dem Ort des Verbringens, sind die gesamten Versicherungskosten hinzuzurechnen [2].
  • Verbundenheit und Lizenzgebühren. Ob Käufer und Verkäufer verbunden sind und ob Lizenzgebühren zu zahlen sind, fragt das Merkblatt für Sendungen über 20.000 EUR ausdrücklich ab [8]. Die Antwort kennt der Käufer, nicht die Rechnung.

Zollwertanmeldung und Unterlagen

Die Zollstelle kann auf die Zollwertanmeldung D.V.1 verzichten, unter anderem wenn der Zollwert 20.000 EUR je Sendung nicht übersteigt und es keine Teil- oder Mehrfachsendung desselben Absenders an denselben Empfänger ist [9]. Dann wird der Zollwert im Datenelement 14 03 040 als Bemessungsgrundlage angemeldet; sonst sind im Datenelement 14 04 die Zuschläge und Abzüge zum Nettopreis anzumelden, also nach Rabatt und Skonto [8]. Im Beispiel liegt der Zollwert unter der Grenze.

Die Unterlagen bleiben trotzdem Pflicht: Rechnung, Kaufverträge und alle Belege für Hinzurechnungen und Abzüge, etwa Frachtbriefe, sind bereitzuhalten, auch wenn auf die D.V.1 verzichtet wird [9]. Welche weiteren Angaben aus welchem Dokument kommen, zeigt der Ratgeber ATLAS-Einfuhranmeldung vorbereiten.

Athren bereitet den Zollfall aus der Versand-E-Mail vor und füllt die Anmeldung aus Rechnung, Packliste und Konnossement vor; wo Fracht oder Versicherung fehlen, fragt Athren nach. Ihr Deklarant prüft und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 70 bis 72, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-09-27.
  2. 2Beförderungs- und Versicherungskosten: Voraussetzungen der Berücksichtigung, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  3. 3Ort des Verbringens, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  4. 4Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 mit Einzelheiten zur Umsetzung des Zollkodex der Union, Artikel 146, Amtsblatt der Europäischen Union, 2015-12-29. Abgerufen am 2026-09-27.
  5. 5Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Kombinierte Nomenklatur 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-09-27.
  6. 6Umsatzsteuergesetz, § 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-09-27.
  7. 7EZT-online Auskunftsanwendung, Einfuhr, Codenummer 6911 1000 90 0, maßgebender Zeitpunkt 27.09.2026, Generalzolldirektion. Abgerufen am 2026-09-27.
  8. 8Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2026, Generalzolldirektion, 2025-12-08. Abgerufen am 2026-09-27.
  9. 9Förmlichkeiten bei der Anmeldung des Zollwertes, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.

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