Zolltarif Kapitel 09

KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE. 10 Positionen und 50 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 12,5 Prozent.

Anmerkungen

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:

a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;

b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.

Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.

Zusätzliche Anmerkung

1. Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.

Positionen und Zollsätze

Position 0901

Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Kaffee, nicht geröstet:
0901 11 00nicht entkoffeiniertfrei
0901 12 00entkoffeiniert8,3 %
Kaffee, geröstet:
0901 21 00nicht entkoffeiniert7,5 %
0901 22 00entkoffeiniert9 %
0901 90andere:
0901 90 10Kaffeeschalen und Kaffeehäutchenfrei
0901 90 90Kaffeemittel mit Kaffeegehalt11,5 %

Position 0902

Tee, auch aromatisiert:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0902 10 00grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger3,2 %
0902 20 00anderer grüner Tee (nicht fermentiert)frei
0902 30 00schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder wenigerfrei
0902 40 00anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Teefrei

Position 0903 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0903 00 00Matefrei

Position 0904

Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Pfeffer:
0904 11 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0904 12 00gemahlen oder sonst zerkleinert4 %
Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta:
0904 21getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert:
0904 21 10Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)9,6 %
0904 21 90anderefrei
0904 22 00gemahlen oder sonst zerkleinert5 %

Position 0905

Vanille:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0905 10 00weder gemahlen noch sonst zerkleinert6 %
0905 20 00gemahlen oder sonst zerkleinert6 %

Position 0906

Zimt und Zimtblüten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
weder gemahlen noch sonst zerkleinert:
0906 11 00Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)frei
0906 19 00anderefrei
0906 20 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei

Position 0907

Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
0907 10 00weder gemahlen noch sonst zerkleinert8 %
0907 20 00gemahlen oder sonst zerkleinert8 %

Position 0908

Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Muskatnüsse:
0908 11 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0908 12 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei
Muskatblüte:
0908 21 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0908 22 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei
Amomen und Kardamomen:
0908 31 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0908 32 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei

Position 0909

Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Korianderfrüchte:
0909 21 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0909 22 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei
Kreuzkümmelfrüchte:
0909 31 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0909 32 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei
Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren:
0909 61 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0909 62 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei

Position 0910

Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Ingwer:
0910 11 00weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0910 12 00gemahlen oder sonst zerkleinertfrei
0910 20Safran:
0910 20 10weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0910 20 90gemahlen oder sonst zerkleinert8,5 %
0910 30 00Kurkumafrei
andere Gewürze:
0910 91Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel:
0910 91 05Curryfrei
andere:
0910 91 10weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0910 91 90gemahlen oder sonst zerkleinert12,5 %
0910 99andere:
0910 99 10Samen von Bockshornkleefrei
Thymian:
weder gemahlen noch sonst zerkleinert:
0910 99 31Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)frei
0910 99 33anderer7 %
0910 99 39gemahlen oder sonst zerkleinert8,5 %
0910 99 50Lorbeerblätter7 %
andere:
0910 99 91weder gemahlen noch sonst zerkleinertfrei
0910 99 99gemahlen oder sonst zerkleinert12,5 %

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