Zolltarif Kapitel 13

SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE. 2 Positionen und 14 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 19,2 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.

Zu dieser Position gehören dagegen nicht:

a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);

b) Malzextrakt (Position 1901);

c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);

d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);

e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;

f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);

g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822);

h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);

ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);

k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).

Zusätzliche Anmerkung

1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302 20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.

Positionen und Zollsätze

Position 1301

Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1301 20 00Gummi arabicumfrei
1301 90 00anderefrei

Position 1302

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:
1302 11 00Opiumfrei
1302 12 00von Süßholzwurzeln3,2 %
1302 13 00von Hopfen3,2 %
1302 14 00von Ephedrafrei
1302 19andere:
1302 19 05Vanille-Oleoresin3 %
1302 19 70anderefrei
1302 20Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:
1302 20 10trocken19,2 %
1302 20 90andere11,2 %
Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:
1302 31 00Agar-Agarfrei
1302 32Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert:
1302 32 10aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernenfrei
1302 32 90aus Guarsamenfrei
1302 39 00anderefrei

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