Zolltarif Kapitel 18

KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO. 6 Positionen und 27 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 15,4 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht:

a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von - einzeln oder zusammen - mehr als 20 GHT (Kapitel 16);

b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004.

2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Zusätzliche Anmerkungen

1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.

2. Nicht zu den Unterpositionen 1806 90 11 und 1806 90 19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Positionen und Zollsätze

Position 1801 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1801 00 00Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstetfrei

Position 1802 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1802 00 00Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfallfrei

Position 1803

Kakaomasse, auch entfettet:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1803 10 00nicht entfettet9,6 %
1803 20 00ganz oder teilweise entfettet9,6 %

Position 1804 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1804 00 00Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl7,7 %

Position 1805 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1805 00 00Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln8 %

Position 1806

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
1806 10Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
1806 10 15keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT(18)8 %
1806 10 20mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT(18)8 %
1806 10 30mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT(18)8 %
1806 10 90mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr(18)8 %
1806 20andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg:
1806 20 10mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr(49)(18)8,3 %
1806 20 30mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT(49)(18)8,3 %
andere:
1806 20 50mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr(49)(18)8,3 %
1806 20 70„chocolate-milk-crumb“ genannte Zubereitungen(49)(18)15,4 %
1806 20 80Kakaoglasur(49)(18)8,3 %
1806 20 95andere(49)(18)8,3 %
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln:
1806 31 00gefüllt(49)(18)8,3 %
1806 32nicht gefüllt:
1806 32 10mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen(18)(49)8,3 %
1806 32 90andere(18)(49)8,3 %
1806 90andere:
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse:
Pralinen, auch gefüllt:
1806 90 11alkoholhaltig(18)(49)8,3 %
1806 90 19andere(18)(49)8,3 %
andere:
1806 90 31gefüllt(18)(49)8,3 %
1806 90 39nicht gefüllt(18)(49)8,3 %
1806 90 50kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen(18)(49)8,3 %
1806 90 60kakaohaltige Brotaufstriche(18)(49)8,3 %
1806 90 70kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken(18)(49)8,3 %
1806 90 90andere(18)(49)8,3 %
  • (18) WTO-Zollkontingent.
  • (49) Siehe Anhang 1.

In diesem Kapitel suchen

Athren macht das aus den Dokumenten

Athren liest die E-Mail zur Sendung mit Handelsrechnung, Packliste und Transportdokument, schlägt für jede eindeutige Rechnungszeile eine Zolltarifnummer vor und stellt eine Frage, wo die Rechnung nicht reicht. Ihr Deklarant prüft, was offen ist, und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

KI-Software für die Zollanmeldung

Senden Sie uns 20 frühere Fälle.

Für Zollagenturen in Deutschland und den Niederlanden. Wir bereiten jeden Fall vor, Sie beurteilen das Ergebnis.

Wählen Sie unten einen Termin für ein Gespräch von dreißig Minuten, oder schreiben Sie uns.

Kalender wird geladen… Auf cal.com buchen