Zolltarif Kapitel 40

KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS. 17 Positionen und 91 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 6,5 Prozent.

Anmerkungen

1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

2. Zu Kapitel 40 gehören nicht:

a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);

b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;

c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;

d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;

e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;

f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:

a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);

b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.

4. Als „synthetischer Kautschuk“ im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:

a) ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;

b) Thioplaste (TM);

c) Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.

5. A) Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind: 1) Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden); 2) Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden; 3) Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind; B) zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben: 1) Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens; 2) geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln; 3) sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.

6. Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel“ im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.

7. Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.

8. Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.

9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.

Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch - abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung - nicht weiter bearbeitet sein.

Zusätzliche Anmerkung

1. In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

- ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

- aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Positionen und Zollsätze

Position 4001

Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4001 10 00Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiertfrei
Naturkautschuk in anderen Formen:
4001 21 00geräucherte Blätter (smoked sheets)frei
4001 22 00technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)frei
4001 29 00anderefrei
4001 30 00Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukartenfrei

Position 4002

Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR):
4002 11 00Latexfrei
4002 19andere:
4002 19 10Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballenfrei
4002 19 20Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverformfrei
4002 19 30Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballenfrei
4002 19 90anderefrei
4002 20 00Butadien-Kautschuk (BR)frei
Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR):
4002 31 00Butylkautschuk (IIR)frei
4002 39 00anderefrei
Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR):
4002 41 00Latexfrei
4002 49 00anderefrei
Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR):
4002 51 00Latexfrei
4002 59 00anderefrei
4002 60 00Isopren-Kautschuk (IR)frei
4002 70 00Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM)frei
4002 80 00Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Positionfrei
andere:
4002 91 00Latexfrei
4002 99andere:
4002 99 10durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse2,9 %
4002 99 90anderefrei

Position 4003 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4003 00 00Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifenfrei

Position 4004 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4004 00 00Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinertfrei

Position 4005

Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4005 10 00Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxidfrei
4005 20 00Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005 10frei
andere:
4005 91 00Platten, Blätter und Streifenfrei
4005 99 00anderefrei

Position 4006

Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4006 10 00Rohlaufprofilefrei
4006 90 00anderefrei

Position 4007 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4007 00 00Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk3 %

Position 4008

Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
aus Zellkautschuk:
4008 11 00Platten, Blätter und Streifen3 %
4008 19 00andere2,9 %
aus Vollkautschuk:
4008 21Platten, Blätter und Streifen:
4008 21 10Bodenbelag und Fußmatten3 %m²
4008 21 90andere3 %
4008 29 00andere2,9 %

Position 4009

Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen:
4009 11 00ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke3 %
4009 12 00mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3 %
ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall:
4009 21 00ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke3 %
4009 22 00mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3 %
ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen:
4009 31 00ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke3 %
4009 32 00mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3 %
mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen:
4009 41 00ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke3 %
4009 42 00mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken3 %

Position 4010

Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Förderbänder:
4010 11 00nur mit Metall verstärkt6,5 %
4010 12 00nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt6,5 %
4010 19 00andere6,5 %
Treibriemen:
4010 31 00endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,5 %
4010 32 00endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm6,5 %
4010 33 00endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,5 %
4010 34 00endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm6,5 %
4010 35 00endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm6,5 %
4010 36 00endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm6,5 %
4010 39 00andere6,5 %

Position 4011

Luftreifen aus Kautschuk, neu:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4011 10 00von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5 %p/st
4011 20von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art:
4011 20 10mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger4,5 %p/st
4011 20 90mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 1214,5 %p/st
4011 30 00von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5 %p/st
4011 40 00von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art4,5 %p/st
4011 50 00von der für Fahrräder verwendeten Art4 %p/st
4011 70 00von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art4 %p/st
4011 80 00von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art4 %p/st
4011 90 00andere4 %p/st

Position 4012

Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Luftreifen, runderneuert:
4012 11 00von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art4,5 %p/st
4012 12 00von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4,5 %p/st
4012 13 00von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art4,5 %p/st
4012 19 00andere4,5 %p/st
4012 20 00Luftreifen, gebraucht4,5 %p/st
4012 90andere:
4012 90 20Voll- oder Hohlkammerreifen2,5 %
4012 90 30Überreifen2,5 %
4012 90 90Felgenbänder4 %

Position 4013

Luftschläuche aus Kautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4013 10 00von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art4 %p/st
4013 20 00von der für Fahrräder verwendeten Art4 %p/st
4013 90 00andere4 %p/st

Position 4014

Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4014 10 00Präservativefrei
4014 90 00anderefrei

Position 4015

Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe:
4015 12 00von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art2 %pa
4015 19 00andere2,7 %pa
4015 90 00andere5 %

Position 4016

Andere Waren aus Weichkautschuk:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4016 10 00aus Zellkautschuk3,5 %
andere:
4016 91 00Bodenbeläge und Fußmatten2,5 %
4016 92 00Radiergummi2,5 %
4016 93 00Dichtungen2,5 %
4016 94 00Fender, auch aufblasbar2,5 %
4016 95 00andere aufblasbare Waren2,5 %
4016 99andere:
für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705:
4016 99 52Gummi-Metall-Teile2,5 %
4016 99 57andere2,5 %
andere:
4016 99 91Gummi-Metall-Teile2,5 %
4016 99 97andere2,5 %

Position 4017 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4017 00 00Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschukfrei

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