Zolltarif Kapitel 40
KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS. 17 Positionen und 91 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 6,5 Prozent.
Anmerkungen
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht:
a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:
a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
4. Als „synthetischer Kautschuk“ im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:
a) ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b) Thioplaste (TM);
c) Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.
5. A) Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind: 1) Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden); 2) Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden; 3) Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind; B) zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben: 1) Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens; 2) geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln; 3) sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.
6. Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel“ im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7. Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8. Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.
Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch - abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung - nicht weiter bearbeitet sein.
Zusätzliche Anmerkung
1. In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,
- ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder
- aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,
sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).
Positionen und Zollsätze
Position 4001
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4001 10 00 | Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert | frei | |
| Naturkautschuk in anderen Formen: | |||
| 4001 21 00 | geräucherte Blätter (smoked sheets) | frei | |
| 4001 22 00 | technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR) | frei | |
| 4001 29 00 | andere | frei | |
| 4001 30 00 | Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten | frei |
Position 4002
Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR): | |||
| 4002 11 00 | Latex | frei | |
| 4002 19 | andere: | ||
| 4002 19 10 | Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballen | frei | |
| 4002 19 20 | Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverform | frei | |
| 4002 19 30 | Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballen | frei | |
| 4002 19 90 | andere | frei | |
| 4002 20 00 | Butadien-Kautschuk (BR) | frei | |
| Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR): | |||
| 4002 31 00 | Butylkautschuk (IIR) | frei | |
| 4002 39 00 | andere | frei | |
| Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR): | |||
| 4002 41 00 | Latex | frei | |
| 4002 49 00 | andere | frei | |
| Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR): | |||
| 4002 51 00 | Latex | frei | |
| 4002 59 00 | andere | frei | |
| 4002 60 00 | Isopren-Kautschuk (IR) | frei | |
| 4002 70 00 | Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM) | frei | |
| 4002 80 00 | Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position | frei | |
| andere: | |||
| 4002 91 00 | Latex | frei | |
| 4002 99 | andere: | ||
| 4002 99 10 | durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse | 2,9 % | |
| 4002 99 90 | andere | frei |
Position 4003 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4003 00 00 | Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen | frei |
Position 4004 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4004 00 00 | Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert | frei |
Position 4005
Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4005 10 00 | Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid | frei | |
| 4005 20 00 | Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005 10 | frei | |
| andere: | |||
| 4005 91 00 | Platten, Blätter und Streifen | frei | |
| 4005 99 00 | andere | frei |
Position 4006
Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4006 10 00 | Rohlaufprofile | frei | |
| 4006 90 00 | andere | frei |
Position 4007 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4007 00 00 | Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk | 3 % |
Position 4008
Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| aus Zellkautschuk: | |||
| 4008 11 00 | Platten, Blätter und Streifen | 3 % | |
| 4008 19 00 | andere | 2,9 % | |
| aus Vollkautschuk: | |||
| 4008 21 | Platten, Blätter und Streifen: | ||
| 4008 21 10 | Bodenbelag und Fußmatten | 3 % | m² |
| 4008 21 90 | andere | 3 % | |
| 4008 29 00 | andere | 2,9 % |
Position 4009
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen):
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen: | |||
| 4009 11 00 | ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke | 3 % | |
| 4009 12 00 | mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken | 3 % | |
| ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall: | |||
| 4009 21 00 | ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke | 3 % | |
| 4009 22 00 | mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken | 3 % | |
| ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen: | |||
| 4009 31 00 | ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke | 3 % | |
| 4009 32 00 | mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken | 3 % | |
| mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen: | |||
| 4009 41 00 | ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke | 3 % | |
| 4009 42 00 | mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken | 3 % |
Position 4010
Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Förderbänder: | |||
| 4010 11 00 | nur mit Metall verstärkt | 6,5 % | |
| 4010 12 00 | nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt | 6,5 % | |
| 4010 19 00 | andere | 6,5 % | |
| Treibriemen: | |||
| 4010 31 00 | endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm | 6,5 % | |
| 4010 32 00 | endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm | 6,5 % | |
| 4010 33 00 | endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm | 6,5 % | |
| 4010 34 00 | endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm | 6,5 % | |
| 4010 35 00 | endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm | 6,5 % | |
| 4010 36 00 | endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm | 6,5 % | |
| 4010 39 00 | andere | 6,5 % |
Position 4011
Luftreifen aus Kautschuk, neu:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4011 10 00 | von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4011 20 | von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art: | ||
| 4011 20 10 | mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger | 4,5 % | p/st |
| 4011 20 90 | mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 | 4,5 % | p/st |
| 4011 30 00 | von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4011 40 00 | von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4011 50 00 | von der für Fahrräder verwendeten Art | 4 % | p/st |
| 4011 70 00 | von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art | 4 % | p/st |
| 4011 80 00 | von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art | 4 % | p/st |
| 4011 90 00 | andere | 4 % | p/st |
Position 4012
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Luftreifen, runderneuert: | |||
| 4012 11 00 | von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4012 12 00 | von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4012 13 00 | von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art | 4,5 % | p/st |
| 4012 19 00 | andere | 4,5 % | p/st |
| 4012 20 00 | Luftreifen, gebraucht | 4,5 % | p/st |
| 4012 90 | andere: | ||
| 4012 90 20 | Voll- oder Hohlkammerreifen | 2,5 % | |
| 4012 90 30 | Überreifen | 2,5 % | |
| 4012 90 90 | Felgenbänder | 4 % |
Position 4013
Luftschläuche aus Kautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4013 10 00 | von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art | 4 % | p/st |
| 4013 20 00 | von der für Fahrräder verwendeten Art | 4 % | p/st |
| 4013 90 00 | andere | 4 % | p/st |
Position 4014
Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4014 10 00 | Präservative | frei | |
| 4014 90 00 | andere | frei |
Position 4015
Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe: | |||
| 4015 12 00 | von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art | 2 % | pa |
| 4015 19 00 | andere | 2,7 % | pa |
| 4015 90 00 | andere | 5 % |
Position 4016
Andere Waren aus Weichkautschuk:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4016 10 00 | aus Zellkautschuk | 3,5 % | |
| andere: | |||
| 4016 91 00 | Bodenbeläge und Fußmatten | 2,5 % | |
| 4016 92 00 | Radiergummi | 2,5 % | |
| 4016 93 00 | Dichtungen | 2,5 % | |
| 4016 94 00 | Fender, auch aufblasbar | 2,5 % | |
| 4016 95 00 | andere aufblasbare Waren | 2,5 % | |
| 4016 99 | andere: | ||
| für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705: | |||
| 4016 99 52 | Gummi-Metall-Teile | 2,5 % | |
| 4016 99 57 | andere | 2,5 % | |
| andere: | |||
| 4016 99 91 | Gummi-Metall-Teile | 2,5 % | |
| 4016 99 97 | andere | 2,5 % |
Position 4017 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 4017 00 00 | Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk | frei |
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