Zolltarif Kapitel 41

HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER. 11 Positionen und 71 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 6,5 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht:

a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);

b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);

c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.

2. A) Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit). B) Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.

3. Der Begriff „rekonstituiertes Leder“ umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.

Positionen und Zollsätze

Position 4101

Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4101 20ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind:
4101 20 10frischfreip/st
4101 20 30nass gesalzenfreip/st
4101 20 50getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st
4101 20 80anderefreip/st
4101 50ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg:
4101 50 10frischfreip/st
4101 50 30nass gesalzenfreip/st
4101 50 50getrocknet oder trocken gesalzenfreip/st
4101 50 90anderefreip/st
4101 90 00andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstückefrei

Position 4102

Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4102 10nicht enthaart:
4102 10 10von Lämmernfreip/st
4102 10 90anderefreip/st
enthaart:
4102 21 00gepickeltfreip/st
4102 29 00anderefreip/st

Position 4103

Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4103 20 00von Kriechtierenfreip/st
4103 30 00von Schweinenfreip/st
4103 90 00anderefrei

Position 4104

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue):
4104 11Vollleder, ungespalten; Narbenspalt:
4104 11 10ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder wenigerfreip/st
andere:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln):
4104 11 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m²freip/st
4104 11 59anderefreip/st
4104 11 90andere5,5 %p/st
4104 19andere:
4104 19 10ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder wenigerfreip/st
andere:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln):
4104 19 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m²freip/st
4104 19 59anderefreip/st
4104 19 90andere5,5 %p/st
in getrocknetem Zustand (crust):
4104 41Vollleder, ungespalten; Narbenspalt:
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger:
4104 41 11indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st
4104 41 19andere6,5 %p/st
andere:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln):
4104 41 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m²6,5 %p/st
4104 41 59andere6,5 %p/st
4104 41 90andere5,5 %p/st
4104 49andere:
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger:
4104 49 11indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st
4104 49 19andere6,5 %p/st
andere:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln):
4104 49 51ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m²6,5 %p/st
4104 49 59andere6,5 %p/st
4104 49 90andere5,5 %p/st

Position 4105

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4105 10 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2 %p/st
4105 30in getrocknetem Zustand (crust):
4105 30 10von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st
4105 30 90andere2 %p/st

Position 4106

Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
von Ziegen oder Zickeln:
4106 21 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2 %p/st
4106 22in getrocknetem Zustand (crust):
4106 22 10von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbarfreip/st
4106 22 90andere2 %p/st
von Schweinen:
4106 31 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2 %p/st
4106 32 00in getrocknetem Zustand (crust)2 %p/st
4106 40von Kriechtieren:
4106 40 10pflanzlich vorgegerbtfreip/st
4106 40 90andere2 %p/st
von anderen Tieren:
4106 91 00in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)2 %
4106 92 00in getrocknetem Zustand (crust)2 %p/st

Position 4107

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
ganze Häute und Felle:
4107 11Vollleder, ungespalten:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger:
4107 11 11Boxcalf6,5 %m²
4107 11 19anderes6,5 %m²
4107 11 90anderes6,5 %m²
4107 12Narbenspalt:
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger:
4107 12 11Boxcalf6,5 %m²
4107 12 19anderes6,5 %m²
anderes:
4107 12 91Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5 %m²
4107 12 99Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5 %m²
4107 19anderes:
4107 19 10von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger6,5 %m²
4107 19 90anderes6,5 %m²
anderes, einschließlich Flanken:
4107 91Vollleder, ungespalten:
4107 91 10Sohlenleder6,5 %
4107 91 90anderes6,5 %m²
4107 92Narbenspalt:
4107 92 10von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)5,5 %m²
4107 92 90Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5 %m²
4107 99anderes:
4107 99 10Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)6,5 %m²
4107 99 90Rossleder und Leder von anderen Einhufern6,5 %m²

Position 4112 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4112 00 00Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 41143,5 %m²

Position 4113

Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4113 10 00von Ziegen oder Zickeln3,5 %m²
4113 20 00von Schweinen2 %m²
4113 30 00von Kriechtieren2 %m²
4113 90 00von anderen Tieren2 %m²

Position 4114

Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4114 10Sämischleder (einschließlich Neusämischleder):
4114 10 10von Schafen oder Lämmern2,5 %p/st
4114 10 90von anderen Tieren2,5 %p/st
4114 20 00Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder2,5 %m²

Position 4115

Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4115 10 00rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen2,5 %
4115 20 00Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehlfrei

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