Zolltarif Kapitel 42

LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN. 5 Positionen und 36 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von 1,7 Prozent bis 9,7 Prozent.

Anmerkungen

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.

2. Zu Kapitel 42 gehören nicht:

a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);

b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);

c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;

d) Waren des Kapitels 64;

e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;

f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;

g) Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);

h) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);

ij) Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);

k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);

l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);

m) Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.

3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.

4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Zusätzliche Anmerkung

1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.

Positionen und Zollsätze

Position 4201 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4201 00 00Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art2,7 %

Position 4202

Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse:
4202 11mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder:
4202 11 10Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3 %p/st
4202 11 90andere3 %
4202 12mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen:
aus Kunststofffolien:
4202 12 11Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse9,7 %p/st
4202 12 19andere9,7 %
4202 12 50aus formgepresstem Kunststoff5,2 %
aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber:
4202 12 91Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse3,7 %p/st
4202 12 99andere3,7 %
4202 19andere:
4202 19 10aus Aluminium5,7 %
4202 19 90aus anderen Stoffen3,7 %
Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff:
4202 21 00mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3 %p/st
4202 22mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen:
4202 22 10aus Kunststofffolien9,7 %p/st
4202 22 90aus Spinnstoffen3,7 %p/st
4202 29 00andere3,7 %p/st
Taschen- oder Handtaschenartikel:
4202 31 00mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder3 %
4202 32mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen:
4202 32 10aus Kunststofffolien9,7 %
4202 32 90aus Spinnstoffen3,7 %
4202 39 00andere3,7 %
andere:
4202 91mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder:
4202 91 10Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel3 %
4202 91 80andere3 %
4202 92mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen:
aus Kunststofffolien:
4202 92 11Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel9,7 %
4202 92 15Behältnisse für Musikinstrumente6,7 %
4202 92 19andere9,7 %
aus Spinnstoffen:
4202 92 91Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel2,7 %
4202 92 98andere2,7 %
4202 99 00andere3,7 %

Position 4203

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4203 10 00Kleidung4 %
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe:
4203 21 00Spezialsporthandschuhe9 %pa
4203 29andere:
4203 29 10Schutzhandschuhe für alle Berufe9 %pa
4203 29 90andere7 %pa
4203 30 00Gürtel, Koppel und Schulterriemen5 %
4203 40 00anderes Bekleidungszubehör5 %

Position 4205 00

Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
zu technischen Zwecken:
4205 00 11Treibriemen und Förderbänder2 %
4205 00 19andere3 %
4205 00 90andere2,5 %

Position 4206 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
4206 00 00Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen1,7 %

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