Zolltarif Kapitel 96

VERSCHIEDENE WAREN. 20 Positionen und 72 achtstellige Codenummern, Drittlandszollsätze von frei bis 7,7 Prozent.

Anmerkungen

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:

a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);

b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);

c) Fantasieschmuck (Position 7117);

d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);

e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;

f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));

g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);

h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);

ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);

k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);

l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);

m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).

2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:

a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);

b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.

3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.

4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.

Zusätzliche Anmerkung

1. Zu den Unterpositionen 9619 00 71 bis 9619 00 89 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.

Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit:

a) einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden;

b) einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und

c) einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.

Positionen und Zollsätze

Position 9601

Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren):

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9601 10 00Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein2,7 %
9601 90 00anderefrei

Position 9602 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9602 00 00Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine2,2 %

Position 9603

Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9603 10 00Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel3,7 %p/st
Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind:
9603 21 00Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse3,7 %p/st
9603 29andere:
9603 29 30Haarbürsten3,7 %p/st
9603 29 80andere3,7 %
9603 30Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen:
9603 30 10Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel3,7 %p/st
9603 30 90Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen3,7 %p/st
9603 40Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen:
9603 40 10Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen3,7 %p/st
9603 40 90Kissen und Roller zum Anstreichen3,7 %p/st
9603 50 00andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind2,7 %
9603 90andere:
9603 90 10von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor2,7 %p/st
andere:
9603 90 91Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege3,7 %
9603 90 99andere3,7 %

Position 9604 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9604 00 00Handsiebe3,7 %

Position 9605 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9605 00 00Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung3,7 %

Position 9606

Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9606 10 00Druckknöpfe und Teile davon3,7 %
Knöpfe:
9606 21 00aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,7 %
9606 22 00aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen3,7 %
9606 29 00andere3,7 %
9606 30 00Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge2,7 %

Position 9607

Reißverschlüsse und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Reißverschlüsse:
9607 11 00mit Zähnen aus unedlen Metallen6,7 %m
9607 19 00andere7,7 %m
9607 20Teile:
9607 20 10aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)6,7 %
9607 20 90andere7,7 %

Position 9608

Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9608 10Kugelschreiber:
9608 10 10mit flüssiger Tinte3,7 %p/st
andere:
9608 10 92mit auswechselbarer Mine3,7 %p/st
9608 10 99andere3,7 %p/st
9608 20 00Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze3,7 %p/st
9608 30 00Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte3,7 %p/st
9608 40 00Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)3,7 %p/st
9608 50 00Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen3,7 %
9608 60 00Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend2,7 %p/st
andere:
9608 91 00Schreibfedern und Schreibfederspitzen2,7 %
9608 99 00andere2,7 %

Position 9609

Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9609 10Stifte mit Schutzmantel:
9609 10 10Bleistifte2,7 %
9609 10 90andere2,7 %
9609 20 00Minen für Stifte2,7 %
9609 90andere:
9609 90 10Pastellstifte und Zeichenkohle2,7 %
9609 90 90andere1,7 %

Position 9610 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9610 00 00Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt2,7 %

Position 9611 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9611 00 00Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch2,7 %

Position 9612

Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9612 10Bänder:
9612 10 10aus Kunststoff2,7 %
9612 10 20aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Artfrei
9612 10 80andere2,7 %
9612 20 00Stempelkissen2,7 %

Position 9613

Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9613 10 00Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar2,7 %p/st
9613 20 00Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar2,7 %p/st
9613 80 00andere Feuerzeuge und Anzünder2,7 %
9613 90 00Teile2,7 %

Position 9614 00

Pfeifen zum Rauchen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9614 00 10Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holzfrei
9614 00 90andere2,7 %

Position 9615

Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen:
9615 11 00aus Hartkautschuk oder Kunststoff2,7 %
9615 19 00andere2,7 %
9615 90 00andere2,7 %

Position 9616

Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9616 10Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür:
9616 10 10Zerstäuber2,7 %
9616 10 90Vorrichtungen und Köpfe2,7 %
9616 20 00Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln2,7 %

Position 9617 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9617 00 00Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben6,7 %

Position 9618 00 00

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9618 00 00Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster1,7 %

Position 9619 00

Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9619 00 30aus Spinnstoffwatte(128)
aus anderen Spinnstoffen:
9619 00 40Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren(129)
9619 00 50Windeln und Windeleinlagen und ähnliche Waren(130)
aus anderen Stoffen:
Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren:
9619 00 71Hygienische Binden (Einlagen)(131)
9619 00 75Tampons(131)
9619 00 79andere(131)
Windeln und Windeleinlagen und ähnliche Waren:
9619 00 81Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder(131)
9619 00 89andere (z. B. Artikel für Inkontinenz)(131)
  • (128) Autonomer Zollsatz: 3,8.
  • (129) Autonomer Zollsatz: 6,3.
  • (130) Autonomer Zollsatz: 10,5.
  • (131) Autonomer Zollsatz: frei.

Position 9620 00

Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren:

KN-CodeWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
9620 00 10von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art3,7 %
andere:
9620 00 91aus Kunststoff oder aus Aluminium6 %
9620 00 99anderefrei

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