Zolltarif Kapitel 97
KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN. 6 Positionen und 19 achtstellige Codenummern, alle Zeilen zollfrei.
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 97 gehören nicht:
a) Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b) bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c) echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).
2. Zu Position 9701 gehören keine Mosaike, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
3. Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
4. Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
5. A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97. B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.
Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.
Zusätzliche Anmerkung
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:
- Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.
Positionen und Zollsätze
Position 9701
Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen, Mosaike und ähnliche dekorative Bildwerke:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| mehr als 100 Jahre alt: | |||
| 9701 21 00 | Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen | frei | |
| 9701 22 00 | Mosaike | frei | |
| 9701 29 00 | andere | frei | |
| andere: | |||
| 9701 91 00 | Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen | frei | |
| 9701 92 00 | Mosaike | frei | |
| 9701 99 00 | andere | frei |
Position 9702
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 9702 10 00 | mehr als 100 Jahre alt | frei | |
| 9702 90 00 | andere | frei |
Position 9703
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 9703 10 00 | mehr als 100 Jahre alt | frei | |
| 9703 90 00 | andere | frei |
Position 9704 00 00
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 9704 00 00 | Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907 | frei |
Position 9705
Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 9705 10 00 | Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert | frei | |
| Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert: | |||
| 9705 21 00 | menschliche Exemplare und Teile davon | frei | |
| 9705 22 00 | Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon | frei | |
| 9705 29 00 | andere | frei | |
| Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert: | |||
| 9705 31 00 | mehr als 100 Jahre alt | frei | |
| 9705 39 00 | andere | frei |
Position 9706
Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt:
| KN-Code | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 9706 10 00 | mehr als 250 Jahre alt | frei | |
| 9706 90 00 | andere | frei |
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