Zolltarifnummer für Geschirr: Porzellan oder Keramik?

Geschirr aus Porzellan ist 6911, anderes keramisches Geschirr 6912, Vasen und Figuren 6913: was die Einreihung entscheidet und was für Ware aus China gilt.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-09-27.

Die Zolltarifnummer für Geschirr aus Porzellan ist bei der Einfuhr 6911 1000 90 0, mit einem vertragsmäßigen Zollsatz von 12 % [1] [2]. Geschirr aus anderer Keramik gehört in eine der KN-Unterpositionen 6912 00 21 bis 6912 00 29, mit 5 bis 9 % je nach Keramik, und keramische Ziergegenstände wie Vasen und Figuren gehören in die Position 6913 [1]. Ob ein Teller aus Porzellan ist, sagt die Rechnung selten. Für Geschirr mit Ursprung in China kommt seit dem 7. Februar 2026 ein Antidumpingzoll von 79 % hinzu [2] [4].

Porzellan oder Keramik: die Codenummern 2026

Die Zolltarifnummer für Porzellan und die Zolltarifnummer für Keramik unterscheiden sich schon in der Position. Die Kombinierte Nomenklatur 2026 teilt so ein [1]:

WareKN-UnterpositionVertragsmäßiger Zollsatz
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan6911 10 0012 %
dasselbe aus gewöhnlichem Ton6912 00 215 %
dasselbe aus Steinzeug6912 00 235,5 %
dasselbe aus Steingut oder feinen Erden6912 00 259 %
dasselbe aus anderer Keramik6912 00 297 %
Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Porzellan6913 10 006 %
Statuetten und andere Ziergegenstände, aus anderer Keramik6913 90 10 bis 6913 90 983,5 bis 6 %

Eine Bedingung gilt für das ganze Kapitel: Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind [1]. Nach den Erläuterungen zum HS richtet sich die Einreihung in diesem Teil des Kapitels nach der Art der Ware und nicht nach dem keramischen Stoff, mit einer Ausnahme: Tisch-, Küchen- und andere Haushaltswaren gehören aus Porzellan in die Position 6911, aus anderen keramischen Stoffen in die Position 6912 [3].

Was als Porzellan gilt

Die Erläuterungen zum HS sind ein Hilfsmittel für die Auslegung [6], und sie beschreiben die Stoffe genau [3]:

  • Porzellan umfasst Hartporzellan, Weichporzellan, Biskuitporzellan und Knochenporzellan. Es ist vollständig verglast, hart, auch unglasiert nicht wasserdurchlässig, weiß oder künstlich gefärbt, durchscheinend, sofern es nicht von erheblicher Dicke ist, und nachklingend.
  • Steinzeug hat einen so dichten und harten Scherben, dass eine Stahlspitze ihn nicht ritzt, ist aber nicht durchscheinend und gewöhnlich nur teilweise verglast.
  • Steingut und Waren aus gewöhnlichem Ton haben einen porösen Scherben, der Flüssigkeit durchlässt, nicht durchscheint, sich mit Eisen ritzen lässt und an der Zunge haftet.
  • Halbporzellan oder Porzellannachahmungen gelten nicht als Porzellan, auch wenn sie so aussehen.

Für die Anmeldung heißt das: „ceramic“ auf der Rechnung ist kein Material, sondern ein Oberbegriff. Erst die Angabe des Lieferanten entscheidet zwischen 6911 und 6912.

Teller, Tassen, Vasen: was wohin gehört

Zu den Positionen 6911 und 6912 gehören nach den Erläuterungen Tischwaren wie Teller, Schüsseln, Platten, Tassen, Kaffee- und Teeservice und Küchenwaren wie Backformen und Vorratsbehälter [3]. Die Zolltarifnummer für einen Porzellanteller ist damit 6911 1000 90 0; ein Keramikteller aus Steinzeug hat die Codenummer 6912 0023 10 0 [2]. Für eine Tasse aus Porzellan oder Keramik gilt dieselbe Trennung.

Ziergegenstände gehören nicht dazu, sondern in die Position 6913 [3]. Die Erläuterungen nennen dort unter anderem Figuren, Wandteller mit Aufhängevorrichtung und Vasen, die nur Zierzwecken dienen [3]. Eine Porzellanvase zur Zierde ist also 6913 10 00, eine Keramikfigur aus Steingut 6913 90 93 [1]. Verziertes Geschirr bleibt dagegen Geschirr, solange es genauso benutzt werden kann wie unverziertes [3]. Originalwerke der Bildhauerkunst gehören in Kapitel 97, nicht in die Position 6913 [3].

Antidumping auf Keramik aus China

Auf Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China erhebt die EU einen endgültigen Antidumpingzoll. Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/274, die die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981 ändert, beträgt er landesweit 79,0 % auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt [4]. Er gilt für die TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10 [4]. Ausgenommen sind unter anderem Gewürzmühlen, Messerschärfer und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik [4]; in der Unterposition 6911 10 00 stehen sie im TARIC unter 6911 1000 10 [2].

EZT-online zeigte am 27. September 2026 für 6911 1000 90 0 und 6912 0023 10 0 mit Ursprungsland China den endgültigen Antidumpingzoll von 79 % ab dem 7. Februar 2026, ohne TARIC-Zusatzcode, neben dem Drittlandszollsatz und einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 % [2]. Die TARIC-Abfrage der Kommission zeigte am selben Tag dieselbe Maßnahme mit Verweis auf die Verordnung 2026/274 [5]. Maßgebend ist der Tag der Anmeldung; prüfen Sie die Maßnahmen zu diesem Tag in EZT-online, wie im Ratgeber Zolltarifnummer ermitteln beschrieben.

Was Sie den Lieferanten fragen

Eine gute Rückfrage nennt die Rechnungsposition, fragt eine Sache und lässt sich aus dem Datenblatt beantworten:

  1. Material. Ist der Teller aus Porzellan? Falls nicht: aus gewöhnlichem Ton, Steinzeug oder Steingut?
  2. Verwendung. Dient er zum Servieren von Speisen oder als Wandschmuck mit Aufhängung?
  3. Aufmachung. Wird er einzeln verkauft oder in einem Set, und was gehört zum Set?
  4. Ursprung. In welchem Land wurde er hergestellt?

Mit der Abgabe der Anmeldung ist der Anmelder für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, und die Unterlagen müssen bei Abgabe in seinem Besitz sein [7]. Die schriftliche Antwort des Lieferanten gehört deshalb zur Rechnungsposition, die sie erklärt. Bleibt die Einreihung strittig, hilft der Blick auf vorhandene Entscheidungen, beschrieben im Ratgeber vZTA abfragen.

Athren bereitet den Zollfall aus der Versand-E-Mail vor und macht aus einer unklaren Rechnungsposition wie „ceramic plate“ eine Rückfrage an den Lieferanten; Ihr Deklarant prüft, entscheidet und reicht die Anmeldung ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

Quellen

  1. 1Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Kombinierte Nomenklatur 2026, Kapitel 69, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-09-27.
  2. 2EZT-online Auskunftsanwendung, Einfuhr, Codenummern 6911 1000 90 0, 6911 1000 10 0 und 6912 0023 10 0, Ursprungsland China, maßgebender Zeitpunkt 27.09.2026, Generalzolldirektion. Abgerufen am 2026-09-27.
  3. 3EZT-online, Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 69 Teilkapitel II und zu den Positionen 6912 und 6913, maßgebender Zeitpunkt 27.09.2026, Generalzolldirektion. Abgerufen am 2026-09-27.
  4. 4Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2026-02-06. Abgerufen am 2026-09-27.
  5. 5TARIC-Abfrage, Codenummern 6911 1000 90 und 6912 0021 11 bis 6912 0029 90, Ursprung China, Datum 27.09.2026, Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion. Abgerufen am 2026-09-27.
  6. 6Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  7. 7Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 15 und 163, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-09-27.

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