Antidumpingzoll: was er ist und wer zahlt

Antidumpingzoll ist ein Zusatzzoll auf Waren, die unter ihrem Inlandspreis in die EU verkauft werden. So prüfen Sie TARIC, mit Sätzen für Ware aus China.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-10-24.

Ein Antidumpingzoll ist ein zusätzlicher Einfuhrzoll, den die EU auf eine Ware aus einem bestimmten Land erhebt, wenn ihr Ausfuhrpreis in die EU unter dem vergleichbaren Preis im Ausfuhrland liegt und die Einfuhren der Industrie in der EU schaden [1]. Er wird per Verordnung für bestimmte Waren und Ursprünge eingeführt, kommt zum Drittlandszoll hinzu [1] [2] und wird geschuldet wie jede Einfuhrabgabe: vom Anmelder und, wenn Ihre Zollagentur Sie indirekt vertritt, auch von Ihnen [3].

So funktioniert eine Antidumpingmaßnahme

Jede Maßnahme ist eine Durchführungsverordnung der Kommission. Sie nennt die Waren, ihre KN- und TARIC-Codes, das Ursprungsland und die Zollsätze, und die Mitgliedstaaten erheben den Zoll in der Form und zu dem Satz, den sie festlegt, unabhängig von den Zöllen, Steuern und anderen Abgaben, die bei der Einfuhr sonst anfallen [1]. Der Satz bezieht sich in der Regel auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt [5] [8].

Die Zollverwaltung stellt klar, dass Antidumpingzölle stets ergänzend zum Drittlandszoll erhoben werden, auch wenn für den Drittlandszoll ein ermäßigter Satz oder eine Befreiung gilt, etwa durch eine Präferenz. Ausgenommen sind die Fälle der Zollbefreiungsverordnung [2]. Als Einfuhrabgabe gehört der Antidumpingzoll außerdem in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer [4]; mehr dazu im Ratgeber Einfuhrumsatzsteuer.

Antidumpingzoll und Ausgleichszoll gegen Subventionen sind getrennte Instrumente; für ein und dieselbe Situation darf nicht beides erhoben werden [1]. Elektrofahrräder aus China tragen beides, nach zwei Verordnungen [5] [11].

Wer zahlt den Antidumpingzoll?

Der Antidumpingzoll ist Teil der Zollschuld. Zollschuldner ist der Anmelder; bei indirekter Vertretung, wenn die Zollagentur im eigenen Namen für Ihre Rechnung anmeldet, ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird [3]. Wer die Angaben für die Anmeldung geliefert hat und wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch waren, wird ebenfalls Zollschuldner [3]. Mitteilen kann der Zoll eine Zollschuld bis zu drei Jahre nach ihrem Entstehen [3]. Ein bei der Einfuhr übersehener Antidumpingzoll kann also nach einer Zollprüfung nacherhoben werden; siehe Zollprüfung vorbereiten.

Herstellersätze und die Erklärung auf der Rechnung

Viele Maßnahmen nennen ausführende Hersteller mit eigenem Satz und eigenem TARIC-Zusatzcode und legen einen Satz für alle übrigen Unternehmen fest. Bei Elektrofahrrädern aus China reichen die Sätze der Verordnung von 9,9 % bis 70,1 %; alle übrigen Unternehmen zahlen 62,1 % [5].

Der unternehmensspezifische Satz gilt nur, wenn dem Zoll eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die eine Erklärung im vorgeschriebenen Wortlaut enthält, datiert und unterzeichnet von einer mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens, mit Hersteller und TARIC-Zusatzcode. Bis eine solche Rechnung vorliegt, gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen [5]. Fragen Sie den Lieferanten deshalb vor dem Versand, wer die Ware hergestellt hat, ob dieser Hersteller in der Verordnung steht und ob die Rechnung die Erklärung tragen wird.

Wie Sie eine Codenummer auf Maßnahmen prüfen

Die TARIC-Abfrage der Kommission zeigt die Maßnahmen für eine zehnstellige Codenummer, ein Ursprungsland und ein Datum [6]. Antidumping- und Ausgleichszölle stehen unter dem Ursprungsland, mit der Verordnung und den Zusatzcodes [6]. Drei Punkte:

  • Das Datum der Anmeldung. Maßnahmen beginnen, ändern sich und enden. Der endgültige Antidumpingzoll auf Kerzen aus China gilt seit dem 27. Januar 2026, der erhöhte Satz auf Keramikgeschirr seit dem 7. Februar 2026 [6] [9] [13].
  • Alle zehn Stellen. Eine Maßnahme kann nur einen Teil einer KN-Unterposition erfassen. Bei Elektrofahrrädern ist es die KN-Unterposition 8711 60 10 und innerhalb von 8711 60 90 nur der TARIC-Code 8711 60 90 10 [5].
  • Das Versendungsland. Der Fahrradzoll ist auf Fahrräder ausgeweitet, die aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan und den Philippinen versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, außer für genannte Hersteller. Die Ausweitung auf bestimmte Fahrradteile aus China bleibt bestehen [7].

Die Codenummer selbst finden Sie mit der Zolltarifnummer-Suche; den Weg zur elften Stelle beschreibt Zolltarifnummer ermitteln.

Antidumpingzoll China: eine Liste häufiger Waren

Ursprung China, gelesen in TARIC und in der jeweiligen Verordnung am 24. Oktober 2026 [6]. Die Spalte Antidumpingzoll zeigt den Satz für alle übrigen Unternehmen, also ohne die Erklärung eines genannten Herstellers. Der Zollsatz ist der vertragsmäßige Zollsatz der Kombinierten Nomenklatur 2026 [15].

WareKN-CodeZollsatzAntidumpingzollVerordnung
Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauchex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25, ex 6912 00 2912 %; 5 bis 9 %79,0 %(EU) 2025/1981, geändert durch (EU) 2026/274 [8] [9]
Keramikfliesen69075 %69,7 %(EU) 2024/493 [10]
Fahrräder ohne Motor8712 00 30, ex 8712 00 7014 %; 15 %48,5 %(EU) 2025/2146 [7]
Fahrräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotor8711 60 10, ex 8711 60 906 %62,1 %, dazu 17,2 % Ausgleichszoll(EU) 2025/120 und (EU) 2025/114 [5] [11]
Schrauben, Bolzen und Unterlegscheiben aus Eisen oder Stahl, nicht rostfrei7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95, ex 7318 21 00, ex 7318 22 003,7 %86,5 %(EU) 2022/191 [12]
Kerzen (Lichte) und dergleichen3406 00 000 %60,3 %(EU) 2026/157 [13]
Manuelle Palettenhubwagen, Fahrgestelle und Hydraulikex 8427 90 00, ex 8431 20 004 %70,8 %(EU) 2024/670 [14]

Ausnahmen und Laufzeiten

Für Keramikgeschirr gilt ein einheitlicher Satz für ganz China [9]. Ausgenommen sind unter anderem Gewürzmühlen, Messerschärfer und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik [9]; die Einreihung von Porzellan und Keramik beschreibt der Ratgeber Zolltarifnummer für Geschirr. TARIC führt die Maßnahme auf Verbindungselemente bis zum 18. Februar 2027 [6].

Vor der Bestellung

  1. Ware auf zehn Stellen einreihen und TARIC für Ursprung und voraussichtliches Einfuhrdatum prüfen.
  2. Beim Lieferanten den Hersteller erfragen und, wenn er einen eigenen Satz hat, die Erklärung auf der Rechnung.
  3. Den Zoll in die Kalkulation nehmen: Bei einem Preis frei Grenze von 1.000 EUR kommen bei 48,5 % Antidumpingzoll 485 EUR hinzu, bevor die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer rechnet der Einfuhrabgaben-Rechner.

Athren arbeitet neben Ihrer Zollagentur oder Ihrer eigenen Zollabteilung. Es liest die Handelsrechnung, die Packliste und das Transportdokument, die Sie ihr ohnehin schicken, schlägt die Codenummer vor, prüft Zollwert und Ursprung und fragt beim Lieferanten nach, was fehlt, bevor die Ware ankommt.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, Artikel 1 und 14, Amtsblatt der Europäischen Union, 2016-06-30. Abgerufen am 2026-10-24.
  2. 2Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Zusätzliche Zölle: eine Übersicht, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-10-24.
  3. 3Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 77 und 103, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-10-24.
  4. 4Umsatzsteuergesetz, § 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr, Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 2026-10-24.
  5. 5Durchführungsverordnung (EU) 2025/120 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-01-24. Abgerufen am 2026-10-24.
  6. 6TARIC-Abfrage, Codenummern 6912002310, 8712003010, 8711601000, 7318158880, 6907210000, 3406000000 und 8427900000, Ursprung China, Datum 24.10.2026, Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion. Abgerufen am 2026-10-24.
  7. 7Durchführungsverordnung (EU) 2025/2146 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan und den Philippinen versandte Einfuhren, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-23. Abgerufen am 2026-10-24.
  8. 8Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-08. Abgerufen am 2026-10-24.
  9. 9Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981 (Geschirr aus Keramik mit Ursprung in China), Amtsblatt der Europäischen Union, 2026-02-06. Abgerufen am 2026-10-24.
  10. 10Durchführungsverordnung (EU) 2024/493 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2024-02-13. Abgerufen am 2026-10-24.
  11. 11Durchführungsverordnung (EU) 2025/114 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-01-24. Abgerufen am 2026-10-24.
  12. 12Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2022-02-17. Abgerufen am 2026-10-24.
  13. 13Durchführungsverordnung (EU) 2026/157 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2026-01-26. Abgerufen am 2026-10-24.
  14. 14Durchführungsverordnung (EU) 2024/670 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China, Amtsblatt der Europäischen Union, 2024-02-27. Abgerufen am 2026-10-24.
  15. 15Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, Kombinierte Nomenklatur 2026, Amtsblatt der Europäischen Union, 2025-10-31. Abgerufen am 2026-10-24.

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