KI in der Zollabwicklung: was der Deklarant entscheidet

Was KI in der Zollabwicklung vorbereiten kann, wie der Zoll selbst KI nutzt und warum Anmeldung und Verantwortung beim Anmelder bleiben.

Von Lucas Duys. Veröffentlicht am 2026-09-27.

KI in der Zollabwicklung bereitet vor, was ein Deklarant sonst von Hand zusammenträgt: die Angaben aus Rechnung, Packliste und Konnossement, einen Vorschlag für die Codenummer und eine Rückfrage, wo ein Dokument schweigt. Die Zollanmeldung selbst ist eine Willensäußerung des Anmelders [2], und mit ihrer Abgabe wird er für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, ein Zollvertreter ebenso [1]. Dazwischen liegt die Arbeit des Deklaranten: prüfen, entscheiden, abgeben.

Was KI vorbereiten kann

Die Vorarbeit für eine Einfuhranmeldung folgt den Dokumenten. Ein KI-System kann sie in dieser Reihenfolge übernehmen:

  1. Dokumente lesen. Verkäufer, Lieferbedingung, Währung, Preise und Warenbezeichnung aus der Rechnung, Packstücke und Massen aus der Packliste, Referenz und Container aus dem Konnossement. Welche Angabe woher kommt, steht im Ratgeber ATLAS-Einfuhranmeldung vorbereiten.
  2. Dokumente abgleichen. Packstücke und Rohmasse auf Packliste und Konnossement, Käufer und Empfänger, jede Rechnungsposition gegen die Packliste.
  3. Eine Codenummer vorschlagen, mit dem Weg über Position und Unterposition. Was ein solcher Vorschlag zeigen muss, steht im Ratgeber Zolltarifierung mit KI.
  4. Lücken benennen. Fehlt auf der Rechnung das Material, gehört eine Rückfrage an den Lieferanten in den Fall, keine geratene Codenummer. Was eine Warenbezeichnung braucht, steht im Ratgeber Warenbeschreibung in der Zollanmeldung.
  5. Offenes markieren, das in keinem Dokument steht: Zuschläge zum Zollwert, das Vorpapier, die Angaben zur Verbundenheit von Käufer und Verkäufer.

KI beim Zoll: die eZOLL-App

Auch die Zollverwaltung setzt KI ein. Mit ihrer eZOLL-App können Privatpersonen und Unternehmen eine Zollanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis 150 Euro abgeben [5]. Zollrelevante Daten lassen sich per Foto oder aus einer importierten Rechnung automatisiert in die Anmeldung übernehmen, und die Warenbeschreibung dient als Grundlage für die KI-gestützte Ermittlung der Warennummer [5]. Den letzten Schritt macht der Mensch: Sind alle Felder ausgefüllt und die Angaben korrekt, bestätigt der Nutzer seine Daten und sendet den Vorgang ab [5].

KI im Zollwesen reicht über solche Apps hinaus. Der neue Zollkodex, die Verordnung (EU) 2026/2108, geht davon aus, dass die rasche Entwicklung der künstlichen Intelligenz die Tätigkeiten der Zollbehörden erheblich beeinflussen wird, auch in der Echtzeit-Risikoanalyse [6]. Er definiert die Risikoanalyse so, dass sie Systeme der KI nutzen kann, und die EU-Zolldatenplattform soll Risikoanalysen und Datenanalysen auch mit KI-Systemen ermöglichen, im Einklang mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 [6].

Was der Zollkodex beim Anmelder lässt

Die Rollen legt der Zollkodex der Union fest:

  • Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt, oder die Person, in deren Namen sie abgegeben wird [1].
  • Zollvertreter kann jede Person ernennen, in direkter Vertretung im fremden Namen oder in indirekter Vertretung im eigenen Namen, beides für fremde Rechnung [1]. Der Vertreter muss erklären, für wen er handelt, und Vertretungsmacht besitzen [1] [4].
  • Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und für die Echtheit der Unterlagen ist, wer die Anmeldung abgibt, ein Zollvertreter ebenso [1].
  • Zollschuldner ist der Anmelder, bei indirekter Vertretung auch der Vertretene; wer unrichtige Angaben liefert und das wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, kann ebenfalls Zollschuldner werden [1].

„Person“ ist dabei eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung [4]. Ein KI-System ist keine davon.

Bei der elektronischen Anmeldung in ATLAS ersetzt die Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) die Unterschrift des Anmelders [2]. Nach dem Merkblatt sind Zollanmeldungen vom Anmelder zu unterzeichnen oder zu authentifizieren, und mit ihrer Unterschrift übernehmen Anmelder und Vertreter die Verantwortung nach Artikel 15 Absatz 2 des Zollkodex [3]. Wer mit seiner BIN abgibt, gibt seine eigene Erklärung ab, auch wenn ein Werkzeug sie vorbereitet hat.

KI-Zollanmeldung: was der Deklarant prüft

Ob eine Codenummer aus einem Fachwerkzeug kommt oder ChatGPT sie auf eine Frage zum Zoll nennt, vor der Abgabe stehen dieselben Prüfungen an:

  • Die Codenummer in EZT-online zum Tag der Anmeldung: Endlinie, Wortlaut des Pfads, Anmerkungen, wie im Ratgeber Zolltarifnummer ermitteln beschrieben.
  • Die Warenbezeichnung: Trägt sie die vorgeschlagene Codenummer?
  • Die Angaben ohne Dokument: Zuschläge zum Zollwert, Vorpapier, Art der Vertretung.
  • Die Unterlagen: Sie müssen bei Abgabe der Anmeldung im Besitz des Anmelders sein [1].

Was die EU-Zollreform ändert

Die Verordnung (EU) 2026/2108 gilt ab dem 21. September 2027 [6]. Ab dem 1. Juli 2028 stellen Einführer im Fernverkauf die Daten über die EU-Zolldatenplattform bereit, ab dem 1. März 2034 alle Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens [6]. Bis zum 28. Februar 2034 müssen die erforderlichen Unterlagen bei Abgabe einer Zollanmeldung im Besitz des Anmelders sein [6]. Wie sich die Rollen mit der Plattform verschieben, zeigt der Ratgeber EU-Zollreform.

Athren bereitet den Zollfall aus der Versand-E-Mail vor, füllt die Anmeldung aus den Dokumenten vor, schlägt für eindeutige Rechnungspositionen eine Codenummer vor und fragt nach, wo die Rechnung nicht reicht; Ihr Deklarant prüft, entscheidet und reicht die Anmeldung in Ihrer zertifizierten ATLAS-Software ein. Athren reicht nichts beim Zoll ein.

Quellen

  1. 1Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 5, 15, 18, 19, 77 und 163, Amtsblatt der Europäischen Union, 2013-10-10. Abgerufen am 2026-09-27.
  2. 2Formen der Zollanmeldung, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  3. 3Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2026, Generalzolldirektion, 2025-12-08. Abgerufen am 2026-09-27.
  4. 4Vertretung, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  5. 5eZOLL, Zoll (deutsche Zollverwaltung). Abgerufen am 2026-09-27.
  6. 6Verordnung (EU) 2026/2108 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union, Erwägungsgrund 6 und Artikel 5, 38, 76, 285 und 287, Amtsblatt der Europäischen Union, 2026-09-19. Abgerufen am 2026-09-27.

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